Beiträge von Coucou

    Zitat

    Es geht bei dem lesten Satz um mein Persönliches empfinden zb wen ich entscheiden könnte ob ein Hund von mir retten könnte oder auch ein Kind würde ich den Hund nehmen da ich ihn brauche

    Das klingt alles noch recht unreif, und auch nicht nach einer wirklichen Liebe deinen Hunden gegenüber, denn sonst würdest du diese entsprechend sichern und dadurch schützen.
    Wie ich schon geschrieben habe, wenn dein Hund ein Kind beisst und verletzt, ist AUCH dein Hund in Lebensgefahr, weil er eingeschläfert werden könnte. Lass dir das mal durch den Kopf gehen.

    Du musst Kinder nicht mögen. Aber wenn ein Kind durch deinen Hund zu Schaden kommt, dann wirst du dafür haften und zur Verantwortung gezogen werden. Mach dir das klar. Und dann musst du auch damit rechnen, dass dein Hund eingeschläfert wird.
    Also gerade WENN du deine Hunde liebst, sichere sie so ab, dass sie niemals nie nicht ein Kind oder sonst einen Menschen schwer verletzen können. Wenn schon nicht deinem Kind, dann deinen Hunden zuliebe.
    Und dazu gehört auch, dass deine Hunde nicht ungesichert auf DEINEM Grundstück herum laufen sollten, so lange du dieses nicht so abschließen kannst, dass niemand es betreten kann.

    Zitat


    Das ist doch Quatsch, den Hundehalter allein dafür verantwortlich zu machen, mindestens eine Teilschuld gestehe ich den Eltern zu. Wenn die wussten, da ist ein Hund, der ja evtl. auch mal nicht im Zwinger sein könnte, trichtere ich meinem Kind doch ein, nicht so ohne weiteres das Grundstück zu betreten. :gott:

    Nein Noora, das sehe ich ganz und gar nicht so. Hast du Kinder? Vermutlich nicht. Denn dann wüsstest du, dass ein so kleines Kind evtl. ein Grundstück trotzdem betritt, auch wenn man ihm das "eingetrichtert" hat.
    Du weißt ja auch gar nicht, ob das Kind nicht spontan beschlossen hat, Freund y zu besuchen. Evtl. hat es zu den Eltern gesagt, dass es ein bisschen im Hof oder im Garten spielen geht, und sich dann auf Erkundungstour gemacht, und spontan zum Freund y gelaufen ist.

    Und wie gesagt, hatte es geheißen, dass der Hund sonst IMMER gesichert war im Zwinger. Woher sollen Eltern und Kind ahnen, dass das an diesem Tag anders war?

    Ein Hund MUSS gesichert sein auf einem Grundstück, das von jedem einfach so betreten werden kann. Ansonsten ist das Grundstück entsprechend abzusichern.

    Denn jeder kann ein Gartentor öffnen ... übermütige Kinder, ein Postbote, ein Nachbar, oder einfach jemand, der sich in der Hausnummer geirrt hat. Ein bissiger Hund könnte dadurch also jederzeit auch auf die Straße gelangen.

    Schuld trifft hier einzig die HH, und ich denke, dass diese jetzt auch schon unter extremen Gewissensbissen leiden werden, weil ihnen dieser unverzeihliche und folgenschwere Fehler passiert ist.

    Zitat

    Wir haben in D beim Hund Gefährdungshaftung, so wie beim PKW auch. Heißt, schon alleine, weil es exsistiert, besteht evtl eine Gefahr. Bricht jemand bei mir ein, darf mein Hund den Einbrecher zwar stellen, aber nicht beißen bzw verletzen. Außer es besteht Gefahr für mein Leben. Ob mir das passt oder nicht.

    Habe ich einen gefährlichen Hund, muss ich ihn sichern, egal wie. War mir dies nicht bewußt oder bekannt, bin ich trotzdem haftbar.

    Ich wünsche dem Kind alles Gute und jedem, der einen Hund hat, dass sein Hund nie jemanden verletzt!

    Ja, so sieht es aus. Es ist sogar so, dass man dem Einbrecher gegenüber Schadensersatz leisten muss, falls der eigene Hund ihn beißt und dabei verletzt.

    Zitat

    ähm du weist auch das man Grundstücke nicht betreten darf auch wen die Tür nicht abgeschlossen ist
    Auch kein Postbote und co

    Das ist doch Quatsch. Und was ist, wenn jemand neu in der Gegend ist und sich in der Hausnummer irrt, und einfach mal geschwind die Türe aufmacht, und dann erst sieht, dass er am falschen Haus ist? Solche Dinge passieren doch.
    Und nicht jeder hat seinen Briefkasten außerhalb des Gartentors. Wie sollten denn Zeitungsausträger, die ja oft in den sehr frühen Morgenstunden unterwegs sind, sonst ihren Job machen.

    Leute, macht mal halb lang. Die Schuld trifft hier die Hundehalter, und ich hoffe, dass sie sich dafür verantworten müssen. Ein kleiner Junge kann hier für rein gar nichts verantwortlich gemacht werden.
    Der Hund musste all das nun vermutlich ausbaden. Schlimm ist das.

    Am schlimmsten aber trifft der Fehler der HH den Jungen und seine Eltern.

    Zitat


    Ich kann das auch nur als einen tragischen Unfall bezeichnen. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum der Hund sofort "abgeknallt " wurde, wenn es denn so war. Für mich haben die Eltern ganz klar eine Teilschuld. Ich gehe mal davon aus, dasss das Grundstück mit einem Zaun und entsprechendem Eingangstor o.ä. verschlossen war. Wieso darf ich da meinen Hund nicht frei laufen lassen? Da hat niemand reinzukommen, ohne sich vorher bemerkbar zu machen durch klingeln etc.

    Wenn ein Briefträger und Zeitungsausträger an jedem Gartentor klingeln und darauf warten müsste, dass ihn jemand herein lässt, dann wäre er wohl abends noch nicht fertig mit seiner Arbeit.
    Das ist doch völliger Quatsch, was Ihr hier schreibt.
    Wenn ich meinen bissigen Hund auf meinem Grundstück frei herum laufen lasse, dann habe ich das Grundstück so zu sichern, dass niemand es betreten kann, also dann muss das Garten- oder Eingangstor verschlossen werden.
    Ist es das nicht, habe ich dafür Sorge zu tragen, dass kein bissiger Hund herum läuft.

    Denn was wäre wenn jemand das Tor aufmacht und dann offen stehen lässt, und der Hund büchst aus und beißt draußen jemanden?

    Die einzige Schuld trifft hier die Hundehalter.

    Die Schuld liegt hier beim Hundehalter, der den Hund ungesichert auf dem Grundstück laufen ließ.

    Ganz ehrlich, auf unser Grundstück hier kommen täglich Menschen ... Postboten, Zeitungsausträger, usw. usw.
    Und wenn man Kinder hat, dann weiß man doch, dass Freunde der Kinder manchmal einfach so klingeln und fragen, ob sie mit xy spielen dürfen.

    Es wird ein Unfall gewesen sein. Die Hundehalter haben nicht bemerkt, dass der Hund frei herum läuft oder es vergessen, ihn wieder in den Zwinger zu tun. Aber einen bissgen Hund auf dem Grundstück herum laufen zu lassen und dieses gleichzeitig begehbar zu lassen für andere Menschen, DAS ist unverantwortlich. Denn man muss immer damit rechnen, dass jemand das Grundstück betritt, und wenn es die Nachbarn sind, die einem ein Päckchen bringen, das sie für einen angenommen haben.

    Der kleine Junge und seine Eltern tun mir von Herzen leid.

    Ja, weil ich auch eher auf "Masse" stehe, wird es auch keinen Franzosen geben, sondern wenn einen 3. Hund, dann tendiere ich zu nem OEB oder American Bulldog. ;)

    Und wenn ich dann noch so wahnsinnig wäre, mir einen 4. Hund anzuschaffen (was sicher nicht passieren wird), wäre der 4. ein kleiner Franzose. :D

    Ja, Ihr habt recht, da sieht man schon enorme Unterschiede. Sind die alle reinrassig?
    Paul wirkt wirklich wuchtiger, hat was von nem Boston Terrier und die Ohren sind ja rieesig. Aber auch super süß, der gefällt mir der Kleine.

    Und Muemmels Kleiner sieht auf dem ersten Foto aus wie ein kleiner Asiate. :smile: Süüß.

    Meine EB ist auch irgendwie untypisch, allerdings hab ich sie von privat übernommen mit 5 Monaten, sonst wäre sie im Tierheim gelandet. Ich schätze, sie war ein Vermehrerhund, und manchmal denke ich auch, da könnte ein Hauch FB drin sein, wegen der Ohren. Und sie ist eben sehr leicht für die Rasse und nicht so wuchtig, wie die meisten EB.

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