Zitat
Das ist doch Quatsch, den Hundehalter allein dafür verantwortlich zu machen, mindestens eine Teilschuld gestehe ich den Eltern zu. Wenn die wussten, da ist ein Hund, der ja evtl. auch mal nicht im Zwinger sein könnte, trichtere ich meinem Kind doch ein, nicht so ohne weiteres das Grundstück zu betreten. 
Nein Noora, das sehe ich ganz und gar nicht so. Hast du Kinder? Vermutlich nicht. Denn dann wüsstest du, dass ein so kleines Kind evtl. ein Grundstück trotzdem betritt, auch wenn man ihm das "eingetrichtert" hat.
Du weißt ja auch gar nicht, ob das Kind nicht spontan beschlossen hat, Freund y zu besuchen. Evtl. hat es zu den Eltern gesagt, dass es ein bisschen im Hof oder im Garten spielen geht, und sich dann auf Erkundungstour gemacht, und spontan zum Freund y gelaufen ist.
Und wie gesagt, hatte es geheißen, dass der Hund sonst IMMER gesichert war im Zwinger. Woher sollen Eltern und Kind ahnen, dass das an diesem Tag anders war?
Ein Hund MUSS gesichert sein auf einem Grundstück, das von jedem einfach so betreten werden kann. Ansonsten ist das Grundstück entsprechend abzusichern.
Denn jeder kann ein Gartentor öffnen ... übermütige Kinder, ein Postbote, ein Nachbar, oder einfach jemand, der sich in der Hausnummer geirrt hat. Ein bissiger Hund könnte dadurch also jederzeit auch auf die Straße gelangen.
Schuld trifft hier einzig die HH, und ich denke, dass diese jetzt auch schon unter extremen Gewissensbissen leiden werden, weil ihnen dieser unverzeihliche und folgenschwere Fehler passiert ist.