Ein Tierarzt, der zur Grundimmunisierung eines jungen Hundes 3 Tollwutimpfungen vorsieht (in aller Regel 12. und 16. Woche und im Alter von 1 Jahr) handelt gemäß den veterinärmedizinischen Impfleitlinien der Ständigen Impfkommission Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt)
http://www.tieraerzte-hamburg.de/files/content/…ung_07_2013.pdf
Diese orientiert sich nicht nur am Gesetz (in dem steht, dass die Angaben des Impfstoffherstellers gelten), sondern auch nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Irgendeiner Empfehlung muss Otto-Normal-Tierarzt ja folgen. In dem Beipackzettel, den ich bisher in der Hand hatte, stand übrigens nur, dass nach erfolgter Grundimmunisierung die 3 Jahresfrist gilt. Und was ist jetzt die Grundimmunisierung? Laut dem was ich gelernt habe mindestens eine Impfung plus Boosterung...
Im Übrigen finde ich es auch bedenklich, wenn TÄ von einer Impfpflicht sprechen, die Änderung der Tollwut-VO im Jahr 2005 nicht mitbekommen haben und Tierhaltern, die nicht jährlich impfen lassen Vorwürfe machen (oder dies einfach empfehlen).