Thema Mietrecht und Renovierung durch den Mieter:
Ich ziehe um und verlasse meine Mietwohnung. Ich bin hier vor 5 Jahren eingezogen. Damals habe ich selbst den PVC Boden verlegt und das Bad neu verfugt (Material hat der Vermieter gezahlt).
Die Wände waren größtenteils völlig in Ordnung (Raufasertapete), nur in einem Raum eigentlich nicht mehr schön. Da kam aber mein Rumpelzimmer rein und es hat mich nicht weiter gestört. Mängel (lose Bodenleisten, offen am Boden verlegtes Herdkabel, nicht funktionierende Steckdose, lose Kacheln am Kachelofen, tropfender Wasserboiler) wurden schriftlich festgehalten, aber nie behoben.
In den 5 Jahren habe ich die Wände (Katzen und Welpen sei dank) etwas "verwohnt". Die Tapete ist zum Teil angekratzt an einer Stelle im Wohnzimmer fehlt auch richtig was. Irgendwie bin ich nie dazu gekommen das neu zu machen.
Im Mietvertrag steht ich muss die Wände mind. alle drei Jahre streichen ( das ist meines Wissens keine zulässige Klausel), dass ich die durch mich beschädigten Wände neu machen muss ist klar!
Nächste Woche ist Begehung mit den Vermietern und ich fürchte, dass ich die komplette Wohnung streichen und Teile tapezieren muss.
Wie gesagt waren die Wände bei Einzug zum Teil OK, aber nicht neu renoviert und in einem Raum plus Flur alt.
Was darf der Vermieter verlangen?