denke ich, dass für die allgemeine Gesellschaft keine tatsächliche Gefahr von ihm ausgehen wird.
Darf halt nix ausserhalb des Gelaende passieren, sonst haben Ersthelfer und Polizei und Co. halt nochmal ein Problem und die verletzte Person ggf. richtig Pech, weil man erst wen finden muss, den der Hund kennt
Oder er wird erschossen..
Danke, genau das wollte ich gerade auch schreiben. Es ist eben im Fall der Fälle nicht nur auf den Halter beschränkt. Selbst wenn es in der Wohnung passieren würde, müssten da irgendwann Ersthelfer, Polizei & Co rein.