Beiträge von SabineAC69

    Natürlich hat jedermann das Recht jemanden anzuzeigen. Ich kann meine Nachbarn auch wegen Lärmbelästigung anzeigen. Ob das dann wirklich so ist, wird ein Richter entscheiden müssen. Die Nachbarn haben derweil trotzdem Scherereien deswegen, auch wenn es völlig unbegründet ist.

    Ja, aber es weiß doch keiner was genau und in wievielen Fällen angezeigt wurde. Ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz kann ja erstmal alles mögliche bedeuten. Da kann es auch genauso gut sein, dass man z.b. auf dem betreffenden Hof einen angeketteten Hund oder ein Hund in einem Miniverschlag in seinem eigenen Kot hat sitzen sehen. Da würde doch auch ein Aufschrei rund gehen, wenn ein Beamter da wäre und sowas ignorieren würde, weil er ja gerade wegen etwas anderem Vor Ort ist und wegsehen würde.

    Z.b. wenn Du Deinen Nachbarn wegen Lärmbelästigung angezeigt hast und der Mensch vom Ordnungsamt da deswegen klingelt, würde doch auch keiner verlangen, dass er den misshandelten Hund des Nachbarn ignoriert, weil er ja wegen der Lärmbelästigung da ist.

    Ich finde schon, dass man Verstössen gegen das Tierschutzgesetz immer nachgehen sollte. Ganz egal aus welchem ursprünglichen Grund ein Beamter jemanden aufgesucht hat.

    Wenn ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wird, wird dieser angezeigt.

    Den Verstoss gegen das Tierschutzgesetz stellt im Endeffekt aber nicht die Partei fest, die es anzeigt, sondern auch hier ein Richter. In diesem Fall geht es wenn wir mal ehrlich sind eigentlich nur darum, es anderen Leuten (hier Nutztierhaltern) das Leben so schwer wie möglich zu machen und die offizielle Zahl der Nutztierrisse so klein wie möglich zu halten.

    Das ist eine Vermutung. Wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, dann hat ja auch wirklich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorgelegen.

    Im Endeffekt ist es spekulativ (deshalb hätte mich ja auch mal so eine Anzeige interessiert). Wir wissen nicht, was genau angezeigt wird und falls es wirklich ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz sein sollte, dann muss der auch entsprechend geahndet werden. Oder sollen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz etwa einfach hingenommen werden?

    Nun, es liegt nicht daran dass die Wölfe Scheuer werden würden, sondern daran dass man als Tierhalter dann direkt eine Anzeige von der zuständigen Stelle zu erwarten hat.

    WorkingDogs Ich verfolge die Diskussion jetzt schon seit ein paar Tagen still.
    Ist das, was du hier beschreibst nicht eigentlich Amtsmissbrauch?
    Könnten die betroffenen Tierhalter da nicht ihrerseits mal den Rücken gerade machen und die verantwortlichen Beamten? anzeigen?

    Wo siehst Du denn da Amtsmissbrauch? Wenn ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wird, wird dieser angezeigt. Wie man das ganze moralisch wertet ist davon komplett unabhängig, aber bei einem festgestellten Verstoss gegen das Tierschutzgesetz muss das Amt doch tätig werden.

    Mir geht es nicht darum hier irgendwen zu überzeugen, deshalb werde ich auch weder Namen noch Landkreise nennen und es bei Hörsagen belassen.

    Ich habe lediglich kommunizieren wollen, weshalb Rissmeldungen mitunter abnehmen, bewusst sehr vage gehalten, ich denke die Aussagen kann man schon so hinnehmen, weil für die Statistik irrelevant ist warum die zuständigen Stellen nicht informiert werden.

    Kann ich nachvollziehen, keine Frage.

    Ist nur leider auch ein zweischneidiges Schwert. Aus der Sicht des betroffenen Halters in dem Moment des Riss nachvollziehbar, wenn es denn so ist, dass aus Gründen Risse nicht gemeldet werden. Allerdings verfälscht das ja dann in der Gesamtheit das Bild, weil es weniger Risse gibt in der Aussendarstellung und damit weniger Handlungsbedarf. Angenommen ich habe in Landkreis XYZ 10 Risse in einem Jahr, aber nur 2 werden da gemeldet, dann werden die Behörden da sicherlich nicht den Handlungsbedarf sehen, wie bei 10 bekannten Rissen.

    Wieso denn eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz? Welcher Grund ist denn dafür gegeben?

    Zu „niedrige“ Zäune beispielsweise, dafür reicht wenn der Zaun an einer Stelle 2-3 cm zu niedrig ist, was du geländebedingt gar nicht immer verhindern kannst.

    Okay, interessant. Also, wenn es grundsätzlich zu niedrige Zäune sind, dann wäre so eine Anzeige ja in der Tat gerechtfertigt, da man die Tiere nicht bestmöglich geschützt hat. Irgendwo gibt es einen Passus, dass man Tiere vor Wildtieren schützen muss und da kann man dann argumentieren, dass wenn es sich um ein sogenanntes Wolfsgebiet handelt, man auch entsprechend der Vorgaben für Entschädigung einzäunen soll, um sein Tier grundsätzlich, ganz unabhängig von Entschädigungen, bestmöglich zu schützen. Zumindest könnte ich mir das so als Begründung vorstellen. Wäre mal interessant, anonymisiert so eine Anzeige mit dem genauen Vorwurf zu sehen. An einer Stelle 2 oder 3 cm zu wenig wäre allerdings mehr als weltfremd, da bin ich voll bei Dir (habe aber auch schon mehr als 5 mal in meinem Leben selber eingezäunt, da ich früher selber Weidetiere gehalten habe).

    Das ganze ist aber nach Hörensagen echt schwer zu beurteilen. Waren es Anzeigen, wo Zäune wirklich nur 2 bis 3 cm zu wenig waren oder grundsätzlich nur z.b. 80 cm Zaun mit 2 Reihen Strom, wie man es früher oft gesehen hat.

    Fände es aber wirklich interessant mal so eine Anzeige zu sehen um das ganze bewerten zu können.

    Welcher Art Anzeige? Kannst Du das bitte erläutern?

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.


    Wer da nun in wie fern Recht hat kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht dabei bin.

    Meine Aussage soll lediglich sein, dass weniger Rissmeldungen gleichbedeutend sind mit weniger Rissen.

    Wieso denn eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz? Welcher Grund ist denn dafür gegeben?