Im Tierschutz ist diese Erwartung absoluter Standard. Ich habe nur Tierschutzhunde, tatsächlich aktuell sogar ausschließlich privater Tierschutz, der hier als absolut unseriös gelten würde, da kein Verein dahinter steht und selbst da besteht die Option
Klar kann die Züchterin den nicht behalten. Aber zeitweise als Notlösung einspringen? Der Hund ist gerade eins geworden. Also auch kein Fall von: Da kommt jemand nach 12 Jahren an.
Ich würde da aber auch Tierschutz und Züchter unterscheiden. Beim Tierschutz sind die Verträge in der Regel so, dass der Hund im Eigentum der Vereins bleiben und der Halter nur Besitzer ist. Da man das Tier nicht veräussern oder weitergeben darf, sollte ein TS Verein entsprechend dann auch Rückläufer zurücknehmen können.
Bei Züchtern werden die Tiere in der Regel verkauft, sprich der neue Halter ist auch Eigentümer. Natürlich ist es schön, wenn ein Züchter Rückläufer zurück nimmt, aber verlangen würde ich das nicht. Nicht jeder hat die Kapazitäten einen Hund zurück zu nehmen. Sei es wegen Platz oder Konstellation der eigenen Hunde. Mit einem Wurf Welpen z.b. wird sich sicherlich kaum einer noch einen Rückläufer dazu nehmen. Oder hat der Züchter z.b. nur Hündinnen, dann kann ein intakter Rüde als Rückläufer Probleme machen.