Beiträge von SabineAC69

    4 sind (für den Anfang :D ) eine gute Zahl.

    Ich habe eben meine Sunny tot im Vogelzimmer gefunden, als ich nachhause kam. Augenscheinlich Genickbruch. Irgendwas scheint die Bande erschreckt zu haben :verzweifelt: Gestern war sie noch topfit und als ich sie eben abgetastet habe war sie weder abgemagert, noch war ein Ei zu fühlen.

    Also ist es schlicht und ergreifend eine Lüge, wenn in Rasseportraits steht, die Hunde hätten keinen Jagdtrieb, oder?

    Für mich: ja. Wie gesagt, es gibt sicherlich Rassen, die weil sie nicht darauf selektiert worden, kein übermässigen oder nur einen schwachen Jagdtrieb haben. Aber ein Rasseportrait, welches verspicht, daß ein jeder Hund dieser Rasse pauschal keinen Jagdtrieb hat hat nur etwas von geschickter Marketingstrategie für mich. Das würde ich nur bei einem Steiff-Hund pauschal glauben ;)

    Eine Hunderasse komplett ohne Jagdtrieb wird es nicht geben. Natürlich gibt es Rassen, wo er nicht so ausgeprägt ist, aber in jedem Canivoren steckt Jagd- und Tötungsverhalten. Bei Rassen, die darauf selektiert wurden mehr als bei anderen, aber es gibt keine Rasse, wo man gesichert sagen kann, dass ausnahmslos jedes Exemplar der Rasse keinen Jagdtrieb hat.

    Die Tiere aus Beschlagnahmung gehen erst dann in die Vermittlung über, wenn die Besitzverhältnisse geklärt sind. Vorher dürfen die nicht abgegeben werden - so die Auskunft des hiesigen Tierheims.

    Jein, bei Tieren die dem Artenschutz unterliegen ist das nicht richtig. Die werden niemals mehr Privateigentum, sondern man bekommt dann nur einen Überlassungsvertrag, aber die Tiere gehören weiter der unteren Landschaftsbehörde (hier in NRW) oder welches Amt je Bundesland dafür zuständig ist. In dem Moment, wo man einen Papagei oder Sittich, der dem Artenschutz unterliegt ohne Papiere kauft und das Amt die Nase daran bekommt, oder der bessere Weg man versucht das Tier zu legalisieren, greift die Maschinerie und das Tier geht lebenslang in das Eigentum der Behörde über. Die schliesst dann (wenn die Haltungsbedingungen stimmen) einen Überlassungsvertrag mit dem Halter, aber er wird nie Besitzer sein, nur Halter mit Überlassungsvertrag. Beschlagnahmte Tiere sind nicht unbedingt aus Tierschutzfällen sondern oft aus nicht gemeldeter Haltung. Wenn z.b. jemand versucht einen Papagei ohne Papiere zu verkaufen und gemeldet wird, dann wird das Amt diesen Vogel sofort beschlagnahmen. Würde ich z.b. einen solchen Vogel aufnehmen und im Rahmen eine Kontrolle das Amt bei mir einen unangemeldeten Papagei finden würden auch meine angemeldeten Papagei sofort beschlagnahmt, weil ich in dem fall in meiner Haltung gegen den Artenschutz verstossen hätte.

    @Leinenträger die TA-Kosten und alle sonstigen Kosten hat bei solchen Tieren der Halter zu tragen.

    Aber was genau hätte das dem Vogel gebracht?

    Dem Vogel hätte es nichts gebracht, aber dem ganzen hätte z.b. eine Strafanzeige folgen können.

    Im hiesigen TH scheinen die Vögel jahrelang zu sitzen, weil niemand die geforderte Außenvoliere zu bieten hat. Wenn es denen da gut geht, macht es ja nix, wenn sie auch weiterhin dort bleiben.

    Viele Leute werden eventuell auch abgeschreckt dadurch, daß die Tiere oft aus Beschlagnahmungen stammen und ihnen von Amts wegen nie gehören werden sondern nur überlassen. Und gegen strenge Vermittlungsbedingungen spricht doch nichts. Ist ja eigentlich super. Bei mir gab es bei den Vögeln, die ich aus TH´s habe noch nicht mal Vor- oder Nachkontrollen.

    Was hätten sie denn sagen sollen?

    Hätten sie wirklich Interesse gehabt, dann hätte z.b. nach meinem VKTA fragen können, der eindeutig anhand der Röntgenbilder sagen konnte, daß der Bruch ca. 3 Wochen alt war (sah man an der entsprechenden Kallusbildung) und mal genauer nachhaken beim angeblichen Finder. Es lag mehr als nah, daß der "Finder" der Vorbesitzer war oder aber der Vogel ausgesetzt wurde.