Selbst wenn der VDH theoretisch angeschlossenen Vereinen keine Ahnentafeln ausstellen liesse, widerspräche das geltendem deutschen Recht. Er MUSS gestatten, daß bei Vorliegen der Abstammung der entsprechende Nachweis dem jeweiligen Hund zugeordnet wird, das haben Klagen vor Gericht bewirkt.
Auch bei Verstössen gegen die Zuchtordnung? Dann aber doch sicherlich mit dem Vermerk, daß diese Tiere von der weiteren Zucht ausgeschlossen sind.
Sicherlich kann manche nicht so einfach werden. Aber der VDH sprich sein Vorstand hat ja eine gewisse Befugnis. Wenn man in die Satzung schaut, dann müssen nur Satzungsänderungen durch Mitglieder entschieden werden. In § 15 "Beschlussfassung, Wahlen und Wirksamwerden von Beschlüssen" der Satzung findet man unter Punkt 5
ZitatDie durch den Vorstand beschlossenen Durchführungsbestimmungen zu Ordnungen und der Zeitpunkt ihres jeweiligen Inkrafttretens werden den Mitgliedsvereinen per Rundschreiben bekannt gegeben.
Und in der Zuchtordnung fallen auch z.b. Vorgaben zur HD, die über denen der FCI (wir erinnern uns, da ist nur das KO-Kriterium HD schwer) unter Durchführungsbeschlüsse. Also kann der Vorstand auch weitere Durchführungsbestimmungen beschliessen oder bestehende erweitern.