Beiträge von SabineAC69

    Aber selbst wenn wir jetzt davon ausgehen, dass der komplette Vorstand einer Meinung ist und kein Einspruch von irgendeiner Instanz eingelegt wird... wartet man immer noch auf einen wissenschaftlich validen und beim Tierarzt nachprüfbaren Entwurf, wo die Grenze beim einzelnen Zuchthund zu ziehen ist, ab der die Brachyzephalie zur chronischen körperlichen Belastung wird.

    Bis dieser gefunden wird, taumeln wir alle im Bereich von "ich finde...", "ich glaube..." und "man weiß doch..." herum. Hilft niemandem weiter, am allerwenigsten den Hunden.

    Da bin ich komplett bei Dir. Sowas muss dann wirklich nachprüfbar und nicht schwammig sein. Es darf nicht Auslegungssache sein.Und dafür benötigt es entsprechende Gutachten/Empfehlungen von z.b. veterinärmedizinischen Unis. Wäre doch mal eine Anregung, wenn man so in der Kritik in der Öffentlichkeit steht und man selber bemerkt hat, daß etwas schief gelaufen ist bei der Entwicklung bestimmter Rasse, wenn der VDH Vorstand dann solche Gutachten in Auftrag gibt und dann entsprechend den Empfehlungen dann umsetzt. Sprich ein Zeichen setzten, daß man sich der Problematik und etwas dagegen tut.

    Ein RZV kann nur in seiner Zuchtordnung festschreiben, über das seine Mitglieder abgestimmt haben.

    Verschärfung der VDH-Zuchtordnung sind jederzeit möglich, wenn die Mitgliederversammlung des RZV das so bestimmt.

    Verstehe ich auch nicht, wird dann wahrscheinlich vom RZV bzw. der Mehrheit seiner Mitglieder nicht gewollt.

    Korrekt, aber nicht ganz vollständig. Der Vorstand des VDH´s kann per Vorstandsbeschluss auch Durchführungsbestimmungen erlassen (siehe § 15 "Beschlussfassung, Wahlen und Wirksamwerden von Beschlüssen" der Satzung Punkt 5). D. h. der VDH kann als Verband seine Zuchtordnung mit Durchführunsgbestimmungen für die es nur einen Vorstandsbeschluss benötigt erweitern. Der RVZ ist dann verpflichtet dies in einer bestimmten Zeit in seine Zuchtordnung zu übernehmen. Findet man in der VDH Satzung § 5 Verlust der Mitgliedschaft unter Punkt 3.3 " ein Mitglied die Angleichung seiner Satzung und vereinsinternen Ordnungen an die VDHSatzung und Ordnungen trotz Abmahnung nicht oder nicht fristgerecht vornimmt oder nachweist" Ebenso findet man in der Satz, selber § unter Punkt 4 (Ausschluss): "4.1 Verletzung der Satzung und/oder der Ordnungen des Verbandes und/ oder der FCI"

    D. h. der VDH Vorstand kann die Zuchtordnung mit Durchführungsbestimmungen versehen und der RZV muss dem nachziehen, ansonsten droht ihm laut Satzung der Ausschluss. In sofern gibt es eine handvolle Leute im VDH, nämlich dem Vorstand, die etwas ändern können in Bezug auf Zuchtordnung, dem sich dann alle RZV unterwerfen müssen. Also kann der VDH Vorstand sehr wohl einwirken, wenn er denn möchte.

    Einzelpersonen können nicht Mitglied im VDH werden, geal was sie machen. Jeder kann Mitglied in einem dem VDH angeschlossenen Verein oder Verband werden, aber nicht im VDH selbst... da fängt es schon an.

    Wie sieht es denn dann mit den Züchtern aus für die es keinen Rassehundeverein im VDH gibt:


    Zitat

    Der VDH verfügt über langjährige Erfahrung bei der Zuchtbuchführung, Zuchtdokumentation und allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die VDH Service GmbH (Tochtergesellschaft des VDH) führt das Zuchtbuch für alle Rassen, die von keinem Mitgliedsverein betreut werden und betreut die einzelnen Züchter von der Zuchtzulassung bis zur Wurfabnahme.

    Das gilt auch für Tierschutzorgas. Wenn ich mich Bsp. weigere, jemanden zur Nachkontrolle in mein Haus zu lassen, nachdem ich den Hund bereits gekauft habe, haben die TSOrga keine Handhabe, mich dazu zu zwingen. Vorher auch nicht, aber da können Sie sich dann weigern mir den Hund zu verkaufen.
    Also macht Mensch idR halt mit.

    Ja, Zuchtvereine können rein theoretisch ihre Züchter ausschließen, wenn die Züchter sich weigern würden, unangekündigt Kontrollen ausser den üblichen zur Wurfüberwachung zu akzeptieren. Wenn der Züchter dann vor Gericht geht, möchte ich das Gericht sehen, das dem ZV Recht gibt. Derartige Befugnisse hat nicht mal der Staat.

    Also sind die ZVs auf Kommissar Zufall angewiesen. Etwa den Welpenkäufer, der völlig unbedarft mit seinem 12 Wochen alten Jungspund das erste Mal zum Hundefriseur kommt, Dort auf die Frage, woher das Jungspund kommt, unbedarft wahrheitsgemäß antwortet. Nur dummerweise der Hundefriseur der offizielle Zuchtwart besagten Züchtern ist und deshalb weiss, dass der Züchter keinen offiziellen Wurf hatte.

    Jetzt kapiert?

    Ich kapiere einiges und ich bin auch des Lesens mächtig. Wie es bei Dir damit aussieht mag ich nicht beurteilen. Aber Du merkst schon, daß Du gerade völlig zusammenhanglos irgendwas am Thema vorbei schreibst? Hat hier irgendeiner über unangekündigte Kontrollen bei Leuten zuhause geschrieben? Es geht hier im Zuchtordnung und Durchführungsbestimmungen um die Weiterverbreitung und Eindämmung des brachycephale Symptoms.

    Nein, wer so penetrant an den Antworten vorbeiliest, ganz bewusst alles so verdreht, wie es ihm passt, da geht nur so eine Antwort. Denn eine höfliche Antwort ist da vergeudete Zeit.

    Vielleicht solltest Du in Bezug auf den Antworten vorbeilesen und bewusst verdrehen, wie es passt mal Deinen eigenen Betrag, der komplett am Thema vorbei ist mal selbstkritisch lesen ;)


    So völlig oT, aber was ich damit sagen will - die Zuchtorganisationen müssen sich an Gesetze halten. Sei es das Tierschutzgesetz oder das Vereinsgesetz oder was auch immer.

    dazu passt der Beitrag so schön

    Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zum Vereinsausschluss, außer: Das muss über die Satzung geregelt werden, sprich, jeder Verein kann selbst bestimmen, entweder bei Gründung oder durch Abwandlung der Satzung (entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt), ob und wie jemand aus dem Verein ausgeschlossen werden kann.

    Ein Vorwurft gegenüber den Rassezuchtvereinen ist also in gewissem Sinne durchaus berechtigt, man könnte Satzungen anpassen, Kontrollen erhöhen etc.
    Man tut es halt nicht, oder die Mehrheiten fehlen, das sagt ja auch schon etwas über die Leute in dem Verein aus.

    Ein Verein oder Verband kann gewisse Dinge über seine Satzung regeln. Im Tierschutzgesetz und auch keinem sonstigem Gesetz findet man auch nirgendwo, daß man vor dem Zuchteinsatz z.b. einen Schäferhund auf HD und Co prüfen muss ;) Trotzdem dem wird es bei SV und RSV2000 den Mitgliedern vorgeschrieben (was auch gut so ist und positiv zu werden), ohne daß es illegal ist.

    ...und den ersten Schritt hat man in vielen Vereinen bereits getan und wenn es nur so ein kleiner ist, wie der erste Entwurf des Belastungstests beim Mops.

    Das ist sicherlich ein Anfang, unbestreitbar. Aber hat ein Belastungstest Auswirkungen auf genetisch bedingte Knochendeformierungen? Wenn man sich dies hier durchliest nicht: Martin_Verena_Marlene.pdf

    Nur gibt sich die allwissende Forenwelt einfach nicht mit den Anfängsschritten zufrieden, sondern fordert gleich den Quantensprung.

    Die Forenwelt im DF besteht nur aus allwissenden Usern ;)

    Und wer der Meinung ist, es wird zu wenig getan, kann gern Mitglied in den jeweiligen Vereinen werden, zu den JHVs gehen, sich anhören, was besporchen und beschlossen wird und wenn es ihm nicht passt, eigene Anträge einbringen bzw. entsprechend abstimmen.

    Guter Ansatz. Nur glaube ich kaum, daß hier jemand, der nicht selber Mopsfan ist dies machen wird. Bisher hat sich hier nur 1 Mopshalter gemeldet. Der Rest hat keine Möpse, aber sehr wohl eine Meinung, egal welche und wenn er meint es wäre genug getan, was er aber ohne das was Du oben schreibst genauso wenig fundiert wissen kann wie jemand der meint es würde zu wenig getan und nicht das macht was Du empfiehlst.

    Wieder bestes Beispiel die Doodle-Züchter, die permanent gegen VDH oder FCI agitieren, aber ihre Vorteile in Form der dort gezüchteten Hunde abschöpfen. Wenn die gewollt hätten, hätten die seit Jahrzehnten mit eigenen Linien arbeiten können, bei denen alle beim VDH kritisierten Mängel beseitigt wären. Aber was kommt, außer Vorwürfen genau NULL.

    Und solange das so ist, bleibt der VDH unter den Blinden der Einäugige, da können die Blinden noch so ausdauernd über Farben diskutieren. Aber besser wäre es für die Blinden, auch der VDH wäre blind, dann könnten sie sich wohl besser fühlen und sich nicht benachteiligt vorkommen.


    Da es hier gerade wiederholt vorkommt: was haben jetzt Doodles mit der aktuellen Diskussion über Rassehunde wie den Mops mit Brachycephalie und Co zu tun? In jeder Doodle Diskussion wird gewettert, wenn irgendeiner Kritik am VDH übt, daß dies nichts damit zu tun hat, aber wenn es gerade passt benutzt man selber in anderen Diskussionen über ein komplett anderes Thema zusammenhanglos den Doodle :roll:

    Und es ist nochmal ein Unterschied, ob Bestimmungen nie erfüllt wurden oder ob nachträglich hinzugefügte Bestimmungen den Hund/Züchter aus der Zucht kegeln. In ersterem Fall hast du eine Chance, wurde betrogen oder ein ZU Hund ohne Zulassung genutzt, dann hat der Verein eine Handhabe.

    Hat Hänschen Jederschmitt aber einen Zuchtrüden, der nach der ZO von 2012 zuchtfähig war und auch im Einsatz war und man erlässt 2017 eine neue Verordnung nach der er es nicht mehr wäre, wird dich jeder Anwalt in der Luft zerreißen und eine Übergangsfrist erwirken, die die Hunde weiterhin im Einsatz lässt, bis alle jene, die noch nach der alten ZO als zuchtfähig anerkannt wurden, weggestorben sind.

    Aber sicherlich ist das nochmal ein Unterschied. Das bezweifele ich auch nicht. Aber es besteht die Möglichkeit ein entsprechende Durchführungsbestimmung zu erlassen und somit dem ganzen zukünftig einen Riegel vorzuschieben. D. h. ein erster Schritt wäre getan und kein Hund, der nicht die Vorschriften erfüllt bekommt dann noch eine Zuchtzulassung. Damit wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan und das ganze würde auch relativ schnell Wirkung zeigen, da in ca. 10 Jahren kein Hund mehr mit Bestandsschutz der alten Zuchtlassungsbestimmungen in der Zucht wäre. Bei den Hündinnen noch früher wegen der Begrenzung des Deckalters.

    Ausschluss aus dem Verein, weil einer meint, man züchtet nicht nach Vorschrift? - Kein Problem

    Okay, d. h. dann im Umkehrschluss: ich kann als Züchter, wenn ich einmal in einem Rassehundeverein drin bin machen was ich will. Sprich, wenn die Zuchtordnung bzw deren Durchführungsbestimmungen geändert wird auf verschiedene Pflichtuntersuchungen und ich das nicht mache sondern entgegen der Zuchtordnung züchte, dann passiert nichts?

    Einbehaltung der Ahnentafel, wenn jemand meint, die Welpen passen nicht? - Kein Problem

    Ich hatte korrigiert vonwegen Vermerk in den Ahnentafeln, daß die entsprechend nicht unter Einhaltung der Vorschriften (Zuchtordnung und deren Durchführungsbestimmungen) gezüchtete Tiere dann nicht zur Zucht verwendet werden dürfen. Und das ist eigentlich gängige Praxis in solchen Fällen.

    Wegbruch der Verbandsunterstützung bis hin zu Geschäftsschädidung? - Kein Problem

    D. h. wer einmal im Verband ist kann machen was er will, selbst wenn die Zuchtordnung neue Durchführungsbestimmungen bekommt und man die nicht einhält?

    Du hast ja Recht und ich werde es auch lassen.
    Der VDH ist nun mal der Ausbund des Bösen, für den aber seltsamer Weise nie eine adäquate Alternative genannt wird.

    Und gekauft werden Mischlinge aus Elterntieren, bei denen die "Züchter" die VDH Herkunft noch besonders
    hervor heben ;)

    Da ja scheinbar ich gemeint bin, weil ich einen Secondhand Doodle zuhause sitzen habe: Zeige mir bitte einmal, wo ich hier behauptet habe, daß der VDH des Ausbund des Bösen ist und das ich einen Mischling aus Elterntieren habe, wo der Züchter, den keiner von Euch kennt die VDH Herkunft besonders hervorhebt. Kommt man sachlich (könnte ja auch mal einer auf die entsprechenden von mir zitierten Satzungen, Reglements usw eingehen) nicht mehr weiter, bemerkt der böse Doodle Halter sogar einen Fehler in Bezug auf das Gütesiegel und verweist dazu auf die entsprechende Seite im VDH rutscht man ab auf die persönliche Schiene und haut mal schnell ein paar Vorurteile und haltlose Unterstellungen raus :lepra:

    Ich habe hier nirgendwo behauptet, daß der VDH des Ausbund des Bösen ist. Im Gegenteil, ich habe hier Durchführungsbestimmungen bzgl. ED usw als gute Sache bezeichnet. Zu behaupten, daß ich den VDH als Ausbund des Bösen halte, nur weil ich momentan Mischlinge halte ist genauso schwachsinnig, als wenn ich jetzt Yane und Quebec unterstelle, daß sie Qualzuchten wie im TV-Beitrag gezeigt begrüssen, weil sie Besitzer von VDH Hunden sind.

    Interessant, da mache ich Yane auf einen Fehler aufmerksam (Verband mit Verein verwechselt) und Quebec (VDH-Gütesiegel) und schon diskutiert man nicht mehr mit mir :ugly: