Beiträge von SabineAC69

    Dann habe ich ja noch Hoffnung. Ich war so froh, daß ich letzte Woche in einem holländischen Gartencenter jede Menge von Vivara gesehen habe, daß ich direkt zugeschlagen habe. Bisher hatten wir immer nur ein normales Vogelhaus und nun auch noch eben die anderen Sachen. Es zeigt zwar ein Tier Interesse für den Energieblock, aber da dies 4 Beine hat und schwarz ist zählt es nicht (unsere Große steht immer schnuppernd mit der Nase in der Luft davor). Letztes Jahr hatte ich wegen der Vogelgrippe nicht gefüttert (bei uns in der Ecke war teilweise Sperrbezirk und ich wollte meine Vögel nicht gefährden).

    Ich habe mich auch letzte Woche eingedeckt und am Wochenende reichlich im Garten verteilt: Futterhaus mit Fettfutter, Meisenknödel (natürlich ohne Netz), Erdnusssäule, Energieblock und Erdnussbuttergläser. Bisher war noch nicht ein einziger Vogel irgendwo dran, obwohl wir eigentlich immer viel Flugverkehr im Garten haben wegen des Teichs :verzweifelt:

    Hab ich noch nie gehört! Habe extra nochmal mit meiner Bekannten telefoniert, die wollt sich krummlachen, von wegen Türgriff nach oben und Wohnungs- und Zaunkontrolle.
    Sie meinte auch, entwederorgefallen oder jemand hat Anzeige beim OA gestellt.

    Soviel Zeit haben die Leutchen vom OA nun auch nicht, um jede Wohnung von Listenhundhaltern zu kontrollieren.

    Du wirst Dich wundern, was manche Ordnungsämter alles bei Listis in NRW machen. Und sie können es auch ganz legal, wenn man einen Blick in dieVerwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz schaut, dann muss man schon zur Antragsstellung: Unter §4 Punkt 4.1.2. Punkt 6. "Angaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung sicherzustellen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Foto)." Und wenn Du dann weiter zu § 5 gehst findest : "
    5.1
    Zu § 5 Abs. 1 (Haltung innerhalb eines befriedeten Besitztums)
    Der Begriff "befriedetes Besitztum" ist ein hinlänglich bestimmter Rechtsbegriff. Gemeint ist damit ein durch Zäune, Absperrungen, Wände etc. gegenüber öffentlichen oder anderen privaten Bereichen abgetrennter räumlicher Bereich. Dazu zählen beispielsweise Privatgärten, Werksgelände, Hundezwinger, Wohnungen, Balkone und Terrassen.

    Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 Abs. 1 dürfen sich mit Zustimmung des Grundstückseigentümers frei innerhalb befriedeter Besitztümer bewegen. Dies gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 Satz 1 genannten Bereiche (Flure, Aufzüge, Treppenhäuser und Zuwege bei Mehrfamilienhäusern).

    Die Hundehalterin/den Hundehalter oder die Aufsichtsperson trifft die Pflicht, das befriedete Besitztum, auf dem sich der Hund frei bewegt, so zu sichern, dass ein Entweichen des Hundes nach allgemeiner Lebenserfahrung ausgeschlossen ist. Art, Umfang und Maß der erforderlichen Schutzvorrichtungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Rasse und Sprungkraft des Hundes. Bei der Öffnung von Türen, Toren etc. hat die Halterin/der Halter oder die Aufsichtsperson den Hund so zu beaufsichtigen, dass dieser nicht frei nach außen laufen kann (ggf. Auflage zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 4).

    Also nur weil es in einer Stadt nicht vorkommt, bedeutet es nicht, dass es allgemein unmöglich ist, dass es passiert.

    Ähnlich wie mit den Steuern. Bei uns in der Stadt gibt es keine Kampfhundsteuer, 4 Städte weiter, bezahlt man sich dumm und dämlich.

    Genauso ist es. Ich kenne einige Listenhundehalter und fast jede Stadt hier im Umkreis handhabt das Thema anders.

    Ich wohne auch in NRW und habe einige Staffs im Freundeskreis aber so einen Schwachsinn mit Wohnungsbesichtigung und Zaunkontrolle, kenne ich hier nicht.
    Irgendwer muß den Bruder angeschissen haben, anders kann ich es mir nicht vorstellen.

    Bei einigen Ordnungsämter ist das in NRW aber normal, wenn man einen Listenhund halten möchte. Auch ohne Beschwerde irgendwelcher Personen.

    Von Schleppleinen halte ich übrigens persönlich nullkommanix.
    Das ist was für Hunde, die notorisch jagen, als letzte Absicherung.
    Oder als Kapitulation. Ranzerren statt Gehorsam erreichen. So weit bin ich noch nicht, und dazu gibt es auch keinen Grund.

    Den Sinn und Zweck von Schleppleinen hast Du leider scheinbar nie gelernt. Schleppleine dran heisst eben nicht ran zerren und Kapitulation, sondern Training. Ich habe meine Kleine das erste Jahr an der Schleppleine gehabt und habe nun einen Hund, auf den ich mich jederzeit zu 100% verlassen kann und wo der Rückruf auch in kritischen Situationen unter großer Ablenkung funktioniert. Die Große, die starken Jagdtrieb hat war sogar bis zu ihrem zweiten Geburtstag zu 99% an der Schleppleine mit dem Ergebnis, daß auch sie nun abrufbar ist, auch wenn etwas verlockendes vor ihrer Nase ist. Eine Schleppleine richtig genutzt ist keineswegs dazu da, denn Hund einfach damit zu halten und ranzuzerren sondern ist richtig eingesetzt Training mit dem Ziel auch ohne Schleppleine einen immer abrufbaren Hund zu haben.