Ich freu mich dann auf alle Fälle schon mal wahnsinnig auf den nächsten Atemwegsinfekt bei meinen Farbmäusen
Die fallen nicht unter die Antibiogrammpflicht: § 12c TÄHAV - Einzelnorm
So wie ich den Link verstanden habe, betrifft die Regelung ja nur Humanpräparate, bzw. solche, die nicht explizit für die Tierart zugelassen sind. Man wird also seine "normalen" Antibiotika weiterhin bekommen.
Leider nicht richtig. Eine einige gängige AB´s sind Fluorchinolone. Wie z.b. Baytril