Es gibt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht dazu: BVerwG 3 C 14.05, Urteil vom 23. Februar 2006 | Bundesverwaltungsgericht
Auch ein Hund der in einer Schleppleine donnert erleidet Schmerzen und Schäden, das ist nicht weniger verboten. Es gibt ja auch Urteile bei denen Menschen verurteilt wurden weil sie ihren Hund gehauen haben. Selbstverständlich fügt ein starker Ruck mittels Schleppleine Schäden und Schmerzen zu, ergo ist das was da in dem Moment passiert nicht weniger verboten. Die logische Konsequenz wäre, dass das Hilfsmittel dann nicht benutzt werden kann wenn der Hund alle paar Wochen dem ausgesetzt ist.
Das ist purer Whataboutism. In dem Thread geht es um ein "Hilfsmittel" mit Strom dessen Einsatz nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Klar kann man gerne auch andere Dinge in Frage stellen, hat aber nichts mit einem Elektrohalsband zu tun.
In § 3 Absatz 11 steht folgendes:
Zitat
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,