Aber der Mietvertrag regelt doch den Mietgegenstand Wohnung, nicht den Zustand. Ich meine, wenn der Vormieter da jetzt sämtliche Amaturen und Türzargen etc abgewohnt hat, die Küchenschränke etc aus den Angeln sind,soll der Vermieter fein raus sein, weil er nur quasi den Rohbau stellt?
Ganz genau das. Man mietet eine Wohnung mit einem bestimmten Zustand, das kann auch abgewohnte Böden, Türzargen bedeuten... Der Zustand bei Abschluss des Mietvertrages gilt als vertragsgemäßer Zustand und damit hat ein Mieter auch keinen Anspruch auf eine Verbesserung, wenn das von Anfang an so war. Die Wohnung muss natürlich als solche nutzbar sein.
Ich sehe das wie Vriff: warum sollte der Vermieter das tun? Freiwillig was zuzahlen oder gar ganz übernehmen? Außer, er bekommt dafür lukrativ mehr Miete, was man durchaus vereinbaren kann, aber ehrlich gesagt würde ich das als Vermieter bei Hundehaltern (und Familien) durchaus so kalkulieren, dass ich da immer mit nem Plus nach recht kurzer Zeit rausgehe. Wer weiß, wie der Boden danach aussieht und noch viel mehr: wie fachgerecht der überhaupt vom Mieter verlegt wird. Evtl. ist der nach Auszug sowieso Müll, weil nicht fachmännisch verlegt. Als Vermieter muss man wirtschaftlich denken.