Beiträge von Camillo09

    Vollmers gibt es nicht beim Hersteller direkt, sondern bei diversen Händlern. Einfach mal google anschmeißen und deine gewünschte Sorte suchen. Die meisten Sorten von Vollmers sind deutlich günstiger als Wolfsblut und meist auch als Josera. Die Crossis habe ich für 25-30 €/15 kg gekauft, je nachdem, ob man Neukunde im Shop war, Aktionen usw.

    Möglichkeiten wären z.B. Hundeland oder ZooRoyal.

    Es spricht auch nichts dagegen zwischen den Marken zu wechseln. Wenn man einen sehr sensiblen Hund hat und ein Futter, das gut vertragen wird, dann würde ich eher gar nicht wechseln. Wenn nicht: Innerhalb einer Marke oder zu anderen Herstellern spielt meistens gar keine Rolle. Oft sind die Zutaten ja auch ganz andere, sonst macht es ja keinen Sinn, überhaupt verschiedene Sorten anzubieten, wenn sie sich so ähnlich wären.

    Ich denke, da liegt dein Problem, bzw. dessen Lösung. Warum fütterst du nur so minimalistisch Knochenmehl? Warum nicht so, dass das Ca:Ph Verhältnis stimmt?


    Ganz einfach: wenn ich mehr Knochenmehl fütter, fütter ich viel zu viel Phosphor und das wollte ich nicht.

    Danke für eure Antworten. Dann werde ich noch regelmäßig Eierschalenpulver geben, um damit den Überschuss an Phosphor auszugleichen.

    Ich bin ein junges Paar mit 100 qm ohne Kinderwunsch in Zentrale Lage.Rechtfertigungen muss niemand abgeben, sehe aber das Problem bei alten Menschen nicht wenn sie eine Räumen soll wegen einer Familie.
    Es ist ja nicht mal ihre Wohnung. .

    Du siehst das Problem vielleicht nicht, Richter aber regelmäßig schon.
    Alte Menschen, die lange in einer Wohnung gelebt haben, sind da so verwurzelt, dass man sie nicht einfach so verpflanzt. Evtl. haben sie die Wohnung sogar auf eigene Kosten für sich angepasst.

    Es wäre viel einfacher, die Familie sucht sich eine freie Wohnung und fertig.

    Selbst wenn die Vermieter mit in einem (Zwei-)Familienhaus wohnen würden, hätten sie nicht einfach das Recht zu kündigen. Eine Kündigung durch den Vermieter muss immer begründet sein: Zahlungsrückstand, Mietvertragsverstöße, Eigenbedarf.


    Nein, eben nicht. In einem selbstgenutzten Ein(Zwei)familienhaus geht das: erleichterte Kündigung nach §573a. Da braucht man keine Gründe, es verlängert sich nur die Kündigungszeit.

    Wenn man zeitnah einziehen will, sollte man keine vermietete Wohnung oder Haus kaufen. Ein Mieter kann einen von diversen Härtefällen geltend machen und die Räumung für viele Jahre raus zögern. Dann hat sich das oft mit dem Eigenbedarf schon wieder erledigt, weil man sich ohnehin eine andere Wohnung suchen musste und nur die Tatsache, dass man keine Miete zahlen will und lieber in der eigenen Wohnung wohnen will, reicht i.d.R. nicht für eine Eigenbedarfskuendigung.

    Zeitnah Eigenbedarf bei vermieteten Wohnungen anmelden und durchsetzen bedeutet in aller Regel, dass man 4-5 stellige Beträge an die Mieter zahlt, damit sie gehen. Kann man natürlich bei der Kaufpreis-Verhandlung mit einbeziehen und dann entsprechend mit den Mietern reden.

    In Eigentumswohnungen ist fuer ein Verbot der Tierhaltung die Zustimmung aller Eigentümer notwendig, d.h. man muss sich selbst die Haltung verbieten und das macht ja keiner, der ein Haustier halten will.

    Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, kann er sogar ohne Angabe von Gründen kündigen. Da habt ihr überhaupt keine Möglichkeiten, euch zu wehren.

    Was heißt, die Hälfte gehört den Vermietern? Wie viele Parteien (also Wohnungen) wohnen in dem Haus? Der Vermieter und ihr? Oder nur ihr alleine in dem Haus? Denn das macht rechtlich einen riesen Unterschied.

    Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, dann bringt euch jede Erlaubnis vom jetzigen doch gar nichts, weil der neue, der dann einzieht, euch einfach kündigen kann,und euch einen neuen Vertrag anbieten kann, der die Haltung verbietet. Egal ob irgendetwas war oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

    Bei vom Vermieter selbst genutzten Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung hat man als Mieter kaum Rechte. Wehrt man sich, kündigt der Vermieters einfach und man muss gehen. Das geht in einem normalen Mietverhältnis ja so nicht.

    Hallo,

    wie es rechtlich genau ist, weiß ich nicht. Aber rein logisch betrachtet, denke ich, wird der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag mit dir schließen. Aus dem sollte ja dann ersichtlich werden, wie er, also dein neuer Vermieter, die Hundehaltung regeln will.
    Wenn da drin steht, dass um Erlaubnis gebeten werden muss, kannst du ja das gleich mit ihm besprechen. Wenn er gegen Hundehaltung sein sollte, würde es auch nichts bringen, wenn du die Erlaubnis des vorigen Eigentümers/Vermieters hast.

    Grüße,
    Rafaela

    Doch, das bringt etwas. Der Mieter muss überhaupt keinen neuen Vertrag abschließen, wenn er nicht will. Der neue Eigentümer MUSS zwingend den Mietvertrag übernehmen. Er kann nur auf Eigenbedarf kündigen und ich würde auch zu 99 % davon ausgehen, dass das passiert, wenn es um ein Einfamilienhaus geht. Das kauft kaum jemand als Kapitalanlage. Im Moment will jeder ins Eigenheim ziehen.

    Ansonsten macht es schon Sinn, den jetzigen Vermieter darum zu bitten. Wenn er schlau ist, gestattet er es euch aber nicht, denn alles, was er euch zu gesteht, kann sich u.U. negativ auf den Verkauf auswirken, eben weil der Käufer den Vertrag mit allen Bedingungen übernimmt.

    Wenn ihr ein ganzes Haus bewohnt:
    Ganz ehrlich? An eurer Stelle würde ich eher mit dem Vermieter darüber reden, was er euch anbietet, dass ihr auszieht. Dann kann nämlich er wesentlich teurer verkaufen (weil der Käufer kein Kündigungsrisiko hat und direkt einziehen kann) und ihr habt auch was davon. Dann könnt ihr gleich eine Wohnung/Haus mit entsprechender Haltungserlaubnis suchen.

    Befristete Mietverträge sind meistens gar nicht zulässig. Steht das bei euch im Mietvertrag drin?