Weil es eine Empfehlung ist und keine Anordnung. Natuerlich kann das ignoriert werden. Zusaetzlich reicht es mWn bei TH eben nicht, wenn eine Person diese Empfehlung ausspricht. Egal wie kompetent diese Person ist.
Wenn man dem Ruf einiger hier folgen würde und die Euthanasie von „gefährlichen“ Hunden fordert müsste man folglich ans Tierschutzgesetz?
Zumindest verstehe ich das so. Mag sein, dass ich da aber einfach ne Bildungslücke habe, weil ich mich damit bisher nicht beschäftigt habe. 🤷♀️
Ich denke nicht, dass man das Tierschutzgesetz ändern müsste. Man darf Wirbeltiere "nicht ohne vernünftigen Grund töten". Wenn sie aber nach Einschätzung von Experten, nach schweren Beißvorfällen, Resozialisierung quasi ausgeschlossen und Dauerbewohner im Tierheim usw. getötet werden, kann man das m.M.n durchaus als vernünftigen Grund im Sinne des Gesetzes sehen. Das Problem bei Privatpersonen beim Tierarzt dürfte hauptsächlich sein, dass der Tierarzt das nicht oder nur mit sehr großem Aufwand prüfen und beweisen kann und er sich (mit) strafbar macht, wenn er ohne vernünftigen Grund ein Tier tötet. Deshalb dürfte das beim Tierarzt für Privatpersonen eher schwierig sein, bei Tierschutzvereinen, die mit erfahrenen Trainern, Experten, usw. zusammenarbeiten, ist das Tierschutzgesetz m.M.n. keine wirklich Hürde.7
Unser Tierschutzgesetz würde aber nicht abdecken, dass bestimmte Rassen ohne weitere Kriterien "einfach so" getötet werden, wie gerade in England. DAS wiederum ist bei uns nach meinem Verständnis klar verboten.