ZitatWo bleiben die Tränen für den kleinen, getöteten Hund
und speziell in diesem Fall finde ich es legitim, die Kosten dem Halter aufzulasten, wäre hier in D auch kaum anders. Wenn der alte Herr nur 13€ monatlich tragen kann, ist er noch fein raus.
In diesem Fall sehe ich eine deutliche Abweichungen, zu den anderen Fällen und einen klaren Durchlick sollte man noch behalten!
LG Sabine
Das rechtfertigt nicht im Geringsten die Todesstafe mit Todestrakt-Unterbringung, die dann vom Besitzer zu tagen ist! Sollen doch die Henker oder Richter blechen! Oder die, dieses Scheusal-Gesetz zu verantworten haben!
Ich kenne eine Hündin, die hat ihrem Kleinhund-Freund beim SPIELEN versehentlich das Genick gebrochen. Die wäre jetzt weg vom Fenster!