Wenn du den Hund einfach holst, ist die Gefahr groß, das du ihn auch einfach wieder hergeben musst.
Ich steckte im Dezember 2011 in einer ähnlichen Situation. Habe das gleiche Sätzchen im Mitevertrag. Der Vermieter hat das Haus verkauft, bei dem war es kein Problem eine Erlaubnis zu bekommen, er ist selbst Hundehalter. Beim neuen Vermieter war das anders. Da hieß es auch "Nein". Ich habe dann Argumente zusammengetragen, usw.
Nach einigen Wochen hat sich der Vermieter doch besonnen und hat mir die Hundehaltung gestattet, das einzige, das er wollte, war eine Haftplficht - denn seine größte Sorge war, dass der Hund vielleicht was kaputtmachen könnte.
Mittlerweile habe ich zwei Hunde und dürfte auch noch einen dritten haben - es sind auch noch andere Lete zugezogen mit Hunden (die er ja nicht hätte nehmen müssen).
Vielleicht legst du dein Ansinnen auch so ähnlich da?
Dass der Hund deine Lebensqualität steigert, dass du dafür sorgst, dass er niemanden stört, dass du eine Versicherung für ihn abschließt und ihnen eine Kopie der Police zukommen lässt. Vielleicht auch noch Angaben zur Rasse des Hundes, oftmals scheitert der Hundewunsch (leider) auch an der Größe. Je nach Vermieter sidn kleine Hunde ungern gesehen (weil Kläffer, haha) oder große Hunde (weil böse, haha). Wenn du einen rassehund aufnimmst, dann kannst du mit rassetypischen Eigenschaften auch viele Zweifel ausräumen.
Soweit ich das nachgelesen habe, darf der Vermieter nicht willkürlich die Hundehaltung untersagen, aber anderen Mietern sie gestatten. Da der Mieter aber damals sich den Hund einfach so geholt hat, und ihm diese Haltung dann untersagt wurde, kann es gut sein, dass du einen halten darfst und er nicht.
Ich würde es auf die freundliche Art versuchen. Objektiv, aber mit Kompromissbereitschaft. Wenn nicht, du hast nun keine Not, sofort eine neue Wohnung zu finden... oder den Hund am 1. Januar 2014 anzuschaffen.
Der Vermieter, als er mir die Haltung doch erlaubt hat, meinte zu mir damals: "Sie sollen sich ja wohlfühlen." - bisher gabs keine Probleme mit der Haltung. Auch mit den anderen Hunden im Haus nicht.
Vielleicht überzeugt schon "Haftpflicht" und deine Freundlichkeit. Wenn du auf ein Urteil pochst, dass zwar wegweisend ist, aber keine Garantie, dann versperrst du dir vielleicht selbst den Weg.