Nun ja - wenn der Hund ein Tierheimtier/Auslandstier ist, eine schwierige Vorgeschichte hat etc. pp., also nachweisbar (vom aktuellen Halter unverschuldete und nicht ohne Weiteres zu behebende Schwierigkeiten) mit dieser Situation hat, dann wäre ich (insbesondere dann, wenn ein solcher Test extrem teuer würde), sicherlich auch dafür, dass eine Sonderregelung getroffen würde. In dieser könnte dann auch festgehalten werden, dass dieser Hund in fachkundigen Händen ist - eben bei einem Trainer o.ä. und nicht doch irgendwann unvorbereitet einer solchen Situation ausgesetzt würde.
Und was ist mit Hunden, die vom Grundcharakter der Rasse schon speziell reagiert? Nehmen wir doch einfach mal meinen Sheltie - Fremden gegenüber reserviert, so lautet die Rassebeschreibung. So ist meiner auch. Kommen Fremde auf ihn zu, geht er zur Seite, will sich nicht anfassen lassen. Was mache ich also als verantwortungsbewusste HH? Ich sage jedem Kind, dass es meinen Hund nicht anfassen darf. Was das Kind aber machen kann ist, sich hinzuhocken und ihn schnuppern lassen. Will mein Hund das nicht, will er das nicht. Fertig!
Und, was würde das jetzt für uns in der Prüfung bedeuten?
Ich frage aus reinem Interesse.
Aber wenn ich mir einen jungen Hund anschaffe und weiß, dass etwas ähnliches gefordert wird, dann kann ich diese Übung doch zwanglos und angstfrei aufbauen, sodass am Tag der Prüfung nicht durch das Ablegen zusätzlicher Stress entsteht (als durch die Prüfung womöglich sowieso). Ich setze meinen Hund ja auch Zuhause dem Alleinebleiben aus, indem ich das langsam, beständig und angstfrei aufbaue - dasselbe kann ich auch am Laden machen. Da sehe ich wirklich kein Problem, außer dass es sicherlich noch immer ein wenig ärgerlich ist, weil es ggf. im Alltag nicht wirklich gebraucht wird.
Wenn zum Anschaffungszeitpunkt des Hundes ein solche Prüfung noch gar nicht bestand (oder ein Teil davon, wie z.B. das Ablegen vorm Laden) ist es natürlich wieder etwas anderes. Da konnte es ja niemand wissen, sodass es auch da eine besondere Regelung geben sollte bzw. ggf. professionelle Hilfe beim Trainieren o.ä. (je nach Stand des Hundes, des Halters und der Schwere des Problems ... Ablegen vorm Laden ist ja nun wirklich kein Alltagsbefehl, von daher: Wenns bis dato nie geschehen ist, dann das Gesetz eingeführt wird, sollte die Prüfung für alle Hunde >12 Monate o.ä. auch entsprechend verändert/angepasst werden).