Hi,
Hab da mal was gefunden:
"In der Praxis am problematischsten ist der Widerruf einer einmal erteilten Tier-haltungsgenehmigung bzw. dort, wo keine Genehmigung erforderlich ist, das Verbot einer bereits ausgeübten Tierhaltung. Dies ist dann zulässig, wenn es durch das Tier zu Störungen und Belästigungen der Mitbewohner oder der Nachbarn kommt (AG Hamburg-Wandsbek, Urt. v. 23.10.90, Az. 716c C 114/90, WM 1991, S. 94; AG Hamburg-Altona, Urt. v. 26.9.89, Az. 316a C 97/89, WM 1989, S. 624)."
Quelle: http://www.geraldgroos.de/downloads/der-…mietwohnung.pdf (S. 8)
-> Wenn es also zur Störung oder Belästigung von Mitbewohnern/Nachbarn kommt, darf die Genehmigung widerrufen werden. Egal in welcher Form sie war. Auch wenns ne schriftliche Genehmigung ist und auch wenn im Mietvertrag steht "Hundehaltung erlaubt".
Eine Störung oder Belästigung kann leicht entstehen, ganz zweifelsohne entsteht sie wenn ein anderer Mieter eine starke Allergie hat.
Gelegentliches Bellen tagsüber zählt z.B. laut den meisten Urteilen nicht als Belästigung. Ist wohl Lärm im normalen Rahmen, wie man das in einer Mietwohnung erwarten kann.
Dagegen ist z.B. wiederholte Beschmutzung des Hausflurs oder freies Laufen des Hundes im Hausflur schon ein Grund. Da muss der Vermieter aber zuerst mahnen.
In meinem Beispiel mit der Allergie kann der Vermieter sehr wohl die Abschaffung/den Auszug verlangen und ist damit im Recht!
Ist halt einfach das Risiko bei Hundehaltung in der Mietswohnung. Ich denke aber, in den allermeisten Fällen gibt es keine Probleme. Wir wohnen jetzt auch schon mit Hund in der zweiten Wohnung und es gab nie Beschwerden oder Probleme.
Der andere Aspekt ist, dass ein Vermieter immer irgendwie einen Grund finden wird, wenn er einen Mieter wirklich loswerden will. Oder dem Mieter zumindest das Leben zur Hölle machen kann. Besser wäre es immer, wenn man durch die Hundehaltung oder durch andere Dinge nicht negativ auffällt.
lg,
Sanne