Beiträge von Maus1970

    Christina4

    Ich kann dir auch nur dringend raten sofort mit der Verletzung zum Arzt zu gehen. Tierbisse sind, egal wie oberflächlich, immer extrem gefährlich Es werden dabei extrem viele Bakterien übertragen die direkt in den Blutkreislauf gelangen. Deshalb sind sie extrem Infektiös.

    Lass die Wunde versorgen und dann kannst du in Ruhe den Rest des Wochenendes genießen.

    LG

    Franziska mit Till

    Hallo ihr Lieben,
    ich brauche heute auch einmal eure Hilfe. Ich suche einen neuen Laptop.

    Folgendes ist mir wichtig:

    - gute Verarbeitung
    - gute Grafikkarte für Foto- und Videobearbeitung
    - dementsprechend genügend Arbeitsspeicher und Speicher sowie
    - einen entsprechend schnellen Prozessor.
    - ach, nicht zu schwer wäre super.


    Was könnt ihr mir empfehlen.

    LG

    Franziska mit Till

    Im Prinzip muss man als Hundehalter doch sowieso erstmal froh sein, wenn Hunde überhaupt erlaubt sind. Deswegen kann ich diese Diskussion zwar irgendwie verstehen, dass es ja auch schade ist, wenn der einzige Gasthof nur aufgrund eines Wirtshundes nicht infrage kommt, andersrum ist der Besuch eines Gasthofes, in dem Hunde halt gar nicht erst erlaubt sind, ja gar nicht erst möglich.

    Ich habe bei mir auf dem Hof tatsächlich ja auch Kundenbetrieb und ja, mein Hund läuft hier auf dem Grundstück natürlich frei. Er wohnt hier. Daher sind auf dem Grundstück nur Hunde erlaubt, die sich freilaufend mit meinem Hund verstehen. Mein Betrieb, meine Entscheidung.

    Das ist find ich auf vollkommen legitim. Aber vermutlich wirst du auch dafür gesorgt haben, dass deine Kunden das wissen. Dann ist das dein gutes Recht.

    LG

    Franziska mit Till

    Das sehe ich ein wenig anders. Als Betreiber einer Gaststätte bin ich durchaus verpflichtet für die Sicherheit meiner Gäste zu sorgen, soweit es in meinen Einflussbereich fällt. Genau so wie Anbieter anderer Dienst- und Handwerksleistungen. Auch ein Elektriker muss beispielsweise so Arbeiten, dass er die Bewohner nicht gefährdet und absichern..

    Von daher sehe ich den Gastwirt durchaus in der Pflicht auf seinen Hund so acht zu geben, dass er niemanden gefährdet oder über Gebühr bedrängt. Das heiß wenn ich als Gastwirt sage: "Hunde sind willkommen" muss ich dafür sorgen, dass mein eigener Hund sich entsprechend verhält; oder eben gesichert ist. Ansonsten muss ich am Eingang darauf hinweisen, dass Hunde in diesem Lokal verboten sind.
    Till ist, was andere Hunde angeht, ja nun wirklich absolut unkompliziert und hat gerne Kontakt zu anderen Hunden. Aber selbst ihm Gegenüber wäre es sehr unfair, wenn ihn der Haushund bedrängen und anspielen würde, während ich ihm erkläre , dass er bitte brav und ruhig unter dem Tisch liegen soll, während wir essen.....
    Klar kann ich dann sagen, ich gehe wieder, oder hier hat man mich das letzte Mal gesehen. Aber in Ordnung war, in meinen Augen, dass Verhalten des Gastwirts dann trotzdem nicht. Ein Lokal ist eben kein Privathaus. Zumindest nicht während der Öffnungszeiten.

    Selbst wenn mich jemand zu Hause besucht bin ich dafür verantwortlich, dass Till sich angemessen verhält und von ihm keine Gefahr ausgeht. Selbst wenn der Besucher jeder Zeit gehen und nicht wiederkommen muss. Lasse ich jemanden in mein Haus, bin ich dafür verantwortlich, dass er dort so sicher ist, wie ich es selbst in der Hand habe.

    LG

    Franziska mit Till

    Häufig ist ja die Reaktion der Verantwortlichen das eigentliche Problem. Hätte die Inhaberin reagiert und dem Angestellten sofort aufgetragen den Hund sofort permanent zu sichern, wäre evtl. niemand abgereist. Mit den Gasthaushunden ist es doch genauso. Kümmert sich der Halter um seinen Hund, gibt es kein Problem.

    LG

    Franziska mit Till

    Ich denke schon, dass der Gastwirt da ganz klar in der Pflicht ist sich um seinen Hund zu kümmern, ihn zu sichern und dafür zu sorgen, dass niemand durch ihn zu Schaden kommt. Auch wenn es sich um sein Haus und sein Grundstück handelt. Das kann für mich keine Ausrede sein. Für seinen Hund ist man immer und überall verantwortlich. Auch im eigenen zu Hause...

    Letztendlich lädt sich ein Gastronom ja explizit Gäste ins eigene Haus und auf das eigene Grundstück ein. Natürlich ist er dann dafür verantwortlich, wie sein Hund mit seinen Gästen umgeht.

    Ich hätte wohl auch keine Lust nach einer Wanderung mit meinem Hund in ein Lokal einzukehren in dem wir von einem Hund belästigt werden, und würde verzichten. Wenn irgend möglich.

    LG

    Franziska mit Till

    Ich glaube die Frage ob man den Hund vorher auslastet oder nicht muss man individuell beantworten. Aber prinzipiell bin ic auhc der Meinung, dass der Hund ausgeruht sein sollte, wenn man ihm etwas Neues zeigt.

    Mit gefällt die Herangehensweise vom Frauchen in der Physiopraxis auch ganz gut. Sie scheint ein gutes Bauchgefühl zu haben und mit der nötigen Ruhe an die Sache heran zu gehen; und diese auf den Hund zu übertragen. Für das erste Mal hat der Hund das doch super gemacht. Sinnvoll auch sich für den ersten Termin eine Patientin auszuwählen die Hunde sehr gerne mag und keine Angst hat.

    Der Hund durfte ja selbständig aufstehen und mal schauen gehen. Das fand ich für das erste Mal und das Alter des Hundes auch total ok. Ich denke jedoch, dass es sehr schnell wichtig sein wird, dass der Hund ein zuverlässiges Platz auf der Decke lernt und nur aufsteht wenn er dazu aufgefordert wird. Das Frauchen wird ja nicht nur Patienten haben die Hundeaffin sind; sondern auch solche mit Ängsten. Da wird es dann wichtig sein, dass der Hund ruhig auf der Decke bleibt. Da wird das Frauchen, meiner Meinung nach, schauen müssen, dass sie da rechtzeitig die Kurve in Richtung zuverlässigem Bleib bekommt.

    LG

    Franziska mit Till