Was mir hierbei besonders übel aufstößt ist die Tatsache, daß der erste Kontrollbesuch erst nach fast 4 Jahren stattfand. Da fragt man sich doch zwangsläufig welchen Sinn das überhaupt noch haben soll und wo vor Allem da die Fürsorgeplicht der Tierschutzorganisation gegenüber den neuen Haltern und vor Allem gegenüber dem Hund bleibt. Hätte es Probleme gegeben wäre, nach solanger Zeit, das Kind bzw. der Hund doch schon längst entweder in den Brunnen gefallen oder die Halter hätten sich schon längst eigenständig Hilfe gesucht.
Ich bin mir nicht sicher wie es Rechtlich aussieht, ob solche Organisationen verpflichtet sind Nachkontrollen durchzuführen und ob die Erste davon innerhalb eines gewissen Zeiraumes nach der Vermittlung durchgeführt werden muß, aber in meinen Augen hat die Tierschutzorganisation ihre Pflichten verletzt, weil es für mich einfach zu einer seriösen Tierschutzorganisation dazu gehört zu schauen wie es den Hunden in ihrem neuen zu Hause geht.
Ich würde zunächst einmal auch weder etwas zahlen, noch eine der vorgeschriebenen Hundeschulen besuchen, sondern mich bei einem Rechtsanwalt über die rechtliche Lage informieren. Ich denke dann seid ihr schon einen ganzen Schritt weiter. Sobald ihr wieder etwas von der Organisation hören solltet, würde ich das dem Anwalt übergeben. Aber ehrlich gesagt, ich glaube fast ihr werdet nichts mehr von denen hören. Ihr habt ja den Bericht über den Kontrollbesuch verlangt, bevor ihr bereit wärt etwas zu zahlen. Denn dann müßten sie euch einen Bericht aushändigen, in denen sie euch schwarz auf weiß bestätigen, daß sie den ersten Kontrollbesuch nach fast 4 Jahren durchgeführt haben. Ich denke nicht das die wollen würden.
LG
Franziska mit Till