Ich finde es absolut nicht in Ordnung. Zum einen sollte ein Hund keinesfalls unbeaufsichtigt und ungesichert draußen sein. Auch wenn sich der Hund auf dem Privatgrundstück seines Halters befunden haben sollte. Dadurch, daß das Grundstück nicht gesichert ist, war er unbeaufsichtigt und ungesichert. Der Halter hat nicht dafür gesorgt, daß sein Hund niemanden belästigt. Auch der Hund hat eine Distanz zu fremden Menschen einzuhalten. Nicht nur der Mensch zum Hund.
Von daher war das Verhalten des Halters nicht in Ordnung. Man darf, besonders einen noch so jungen Hund, der sich noch in der Entwicklung befindet und bei dem sich immer noch mal wieder bisher unbekannte Verhaltensweisen entwickeln können, unbeaufsichtigt draußen lassen. Besonders wo das Grundstück direkt an eine Straße grenzt und in der Dunkelheit wo gegenseitiges nicht sehen ein sich erschrecken stark begünstig.
Was das Verhalten des Junghundes angeht kann ich mir, auf Grund des Alters, gut vorstellen, daß er seinen Wachtrieb entdeckt der allerdings gelenkt und mit dem er umzugehen lernen muß. Gut möglich, daß er sich auch einfach erschreckt hat.
LG
Franziska mit Till