In den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG steht explizit drin, dass Hunde die zu groß sind um sie in einer Box transportieren zu können, mit einem Maulkorb versehen befördert werden.
Allerdings kennen die meisten Zugbegleiter ihre eigenen Bestimmungen nicht wirklich, zumindest im Nahverkehr nicht.
Ich bin mit Hund sehr oft in Zügen der deutschen Bahn unterwegs, im Nah- und auch im Fernverkehr, da ich kein Auto fahre.
Ich habe sechs Jahre lang Hunde (zwei Hunde aus dem selben Haushalt) gegen Geld ausgeführt, als Minijob angemeldet. Das gilt auch nur fürs Ausführen der jeweiligen Hunde, weil nur das als haushaltsnahe Dienstleistung gilt. Außerdem hatte ich eine spezielle Haftpflichtversicherung, explizit für Gassiservices.
Neuerdings gibt es hier einige Gassigänger die das auch so machen.