Ich sehe es so, dass die Grundlage der abgeschlossene Vertrag mit der "Vermehrerin" ist und dieser ist ausschließlich gültig für die direkte Käuferin.
Wenn im Vertrag drin steht, dass der "Züchter"/"Vermehrer" vor einem Weiterverkauf informiert werden muss, dann muss ich ihn informieren, mehr aber auch nicht. Richtig wäre es, würde da stehen, dass ein Weiterverkauf nicht gestattet ist, der Hund zurück an den Ursprung geht.
Eine 6 Monat Klausel wird - laut meines Rechtswissen - unwirksam, wenn ich den Hund käuflich, gegen einen Endpreis, erworben habe. Da müsste man sich die genaue Formulierung mal ansehen!
Insgesamt hat die Zweitbesitzerin des Hundes gegenüber der "Vermehrerin" keinerlei Verpflichtungen. Vertragsbruch hat der Erstbesitzer begangen und der muss die Konsequenzen tragen.
Wenn sich die "Vermehrerin" nach dem Verbleib des Hundes interessiert, so spricht das ja für sie und ich würde auch einer Ortsbesichtung zustimmen. Warum denn auch nicht? Man hat ja nichts zu verbergen! Allerdings würde ich das nur unter Zuhilfenahme zweier unabhängigen und nichtverwandten Zeuginnen tun.
Unterschreiben würde ich nichts. Schließlich hat man als Secondhund-Hundebesitzer mit dem Ursprung nichts zu tun!
Meine Meinung!