Beispiel der Dobermann. Bei uns ist das Kupieren verboten. Nicht verboten ist es, im Ausland geborene und kupierte Hunde einzuführen.
Ja und wer in Grenznähe wohnt bringt seinen Welpen zum Kupieren ins Ausland und da keine Grenzkontrollen da sind, wieder zurück. Dann wohnt der Welpe einige Wochen im Keller/Wohnung und wird zum Gassigehen nur im Dunkeln nach draußen gebracht. Nach der Vernarbung - welch ein Wunder - gibt es plötzlich einen kupierten Welpen!