Jetzt mache ich es noch etwas komplizierter, weil vom Gesetz zwischen gewerblicher und gewerbsmässiger Zucht unterschieden werden kann. Bei den Unterschieden scheiden sich die Geister und die Rechtssprechung ist da nicht ganz eindeutig.
Natürlich kann man auch mit nur 2 Zuchthunden beim Vetamt den §11 TSchG erwerben. Dieser "Schein" sagt doch nur, dass der Inhaber über ausreichend Sachkenntnis verfügt und die Hundehaltung Tier- und Artgerecht ist.
Wer dann mag, kann damit zum Gewerbeamt gehen und Gewerbe anmelden. Das macht insofern Sinn, wenn man z.B. regelmässig Hunde in Pflege/Pension nimmt. Dann wird der Gewerbeschein auf Hundezucht und Tierpension ausgestellt.