Mit Behörden soll man sich nicht zwingend anlegen. Wenn der Nachbar aus Boshaftigkeit das Veterinäramt informiert, dann muss das Veterinäramt der Meldung nachgehen.
Wer nichts zu verbergen hat, der cooperiert mit den Behörden, erlaubt Zugang und gibt entsprechende Auskünfte. Da das Veterinäramt vor Ort einen Bericht erfasst, erhält man auch eine Kopie davon. Und wenn alles in Ordnung ist, hat man einen schriftlichen behördlichen Beweis!
Danach kann man immer noch entscheiden, ob Anzeige gegen den Melder erstattet wird.