Ich freue mich auch mit dir! Dann mal weiterhin Gute Besserung an den kleinen Tiger
Beiträge von Phoenix89
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Bei Liam (Mutter Arbeitslinie, Vater Showlinie) würde ich auch keinem raten bei uns einzubrechen *hust* auch Menschen gegenüber ist er nicht zudringlich und sehr auf seine Individualdistanz bedacht (seine Menschen natürlich ausgenommen). Er zeigt sich anderen Hunden gegenüber auch sehr dominant, ist eher vorsichtig beobachtend bevor er ins Spiel einsteigt.
Er würde nie Besuch anspringen oder überschwänglich nach vorne gehen. Denn er hat von Anfang an gelernt dass es MEIN Besuch ist und er sich erstmal brav in seinen Korb zu verkrümeln hat ehe er die Besucher begrüßen darf.Diego, ein Schokolabbi, reine Showlinie ist ähnlich veranlagt. Freundlich aber zurückhalten.
Julie, Arbeitslinie, ist megafreundlich und liebt alles und jeden...Kommt einfach echt auf den Charakter, die Elterntiere und die Sozialisierung an.
Und wegen der Wellensittiche: Liam hat starken Jagdtrieb, unsere Meeris kennt er seit er 9 Wochen alt ist und die sind für ihn tabu, er fasst sie nich an selbst wenn sie direkt bei ihm sind und er lässt sie sogar an sich ran kuscheln. Er sieht sie als Rudelmitglieder und weiß dass sie unter meinem Schutz stehen und somit keine Beute sind.
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Hier sind auch ganz fest die Daumen gedrückt!
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Was hat ein Hund auf einem Mittelaltermarkt verloren??
Für mich eine größere Quälerei für einen Hund als mal kurzfristig ein Stachelhalsband!!!!
Das ist mal ne Aussage
Wir waren am Samstag mit zwei Rüden auf dem Mittelaltermarkt, Riesenschnauzer und Golden Retriever. Die Jungs waren völlig entspannt unterm Tisch gelegen, sind recht locker durch den Markt gelaufen und waren richtig klasse. Liam ist es von Anfang an gewöhnt dass ich ihn überall mit hin nehme. Das ist keine Quälerei für einen Hund der an solchen Stress von klein auf gewöhnt ist. -
Sowohl Liam als auch Janus kriegen zum Frühstück jeweils eine Banane und ein bis zwei Joghurts. Die Hunde wiegen 32 und 39 kg und hatten noch nie Probleme mit Verstopfungen.
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Das klingt toll, jetzt habe ich richtig Lust frühmorgens spazieren zu gehen. Das muss ich auch mal machen, Wecker um 5 und ab geht's. Er darf sich nur nicht daran gewöhnen
Ach wegen einem Mal gewöhnt der sich nicht dran *g* ist echt mal nen Versuch wert, ich hätte es mir nie erträumen lassen und kenne noch andere hier im Forum die sich diesbezüglich haben anstecken lassen.Zitat
Oh das hört sich traumhaft an. Man müsste doch glatt mal einen stummen Vorsonnenaufgangs Gruppen-Spaziergang organisierenKein Gequatsche - nur Hundsgutelaune!
Wir machen das auch wenn wir mal zu zweit sind. Janus und Liam dürfen fetzen, drehen vor allem an Sommertagen völlig ab (weils da noch schön kühl ist) und wir laufen hinterher und reden eigentlich außer "Guten Morgen" und "wir sehen uns später" fast nichtUnd die besten Bilder entstehen übrigens auch noch um diese Uhrzeit. :^^: Da ist das Licht noch so richtig schön warm und weich.
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Echt toll geschrieben!
Mit Fynn gings mir ähnlich, aber der war ohnehin voll der Langschläfer. Vor zehn aufstehen? Ne, nicht wirklich. Vor zwölf Gassi gehen? Geht ja mal gar nicht
ich wäre nichtmal auf die Idee gekommen morgens mit ihm mehr zu machen als ihn zum pinkeln in den Garten zu lassen.
Und dann kam Liam. Absolut leidenschaftlicher Frühaufsteher der mir auf seine wahnsinnig charmante Art eine neue Welt eröffnet hat.
Seitdem liebe ich nichts mehr als um fünf Uhr früh durch Wald und Flur zu laufen, mit ihm über die mit Morgentau überzogenen Wiesen zu laufen (inzwischen nerven mich nicht mal mehr die durchnässten Turnschuhe) und eine Mordsgaudi zu früher Stunde zu veranstalten bis wir beide völlig platt den Sonnenaufgang beobachten. Und kein Mensch begegnet mir um diese UhrzeitDie schönste Zeit des Tages.
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Momentan geht ne ziemliche Magen-Darm-Geschichte rum was die Hunde betrifft. Angeblich in ganz Süddeutschland, könnte also deine Kleine auch getroffen haben
heißt: Milchreis und Huhn kochen, die Süße schön ruhig halten und wenns net besser wird ab zum TA. Ich drücke aber fest die Daumen, dass sie sich schnell wieder fängt!
Und die letzten Bilder sind toll, die Kleine ist echt richtig erwachsen geworden :fondof:
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Zitat
Ich bin meinem Hund schuldig das er möglichst schmerzfrei gehen darf, ja.
Und wenn mein Hund jagdlich geführt wird ist ein Schuß, während er freudig einer Spur folgt, einfach das Beste.
Der letzte Ehrendienst, Freundschaftsdienst, Liebesdienst den ein Jäger seinem Gefährten geben kann.Ein Jäger hat die Befähigung ein Tier artgerecht zu töten und darf den Fangschuß geben. Dies ist korrekt. Um einen Hund töten zu dürfen muss aber ein schwerer Grund vorliegen. Entweder ein sichtbar wildernder Hund ohne Besitzer in der Nähe oder, das triffts in der Situation, eine schwere Erkrankung / Verwundung vorliegen.
Und, mal ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass der Hund noch "freudig einer Spur folgt" oder sich über ein "Super-Leckerlie" freut wenn er im Sterben liegt. Denn wenns ihm noch so gut geht dürfen weder Tierarzt noch Jäger töten.Alles andere liegt in der Hand der Veterinäre. Mit Ehre erweisen hat das nichts zu tun. Man kann einen Tierarzt ja auch zu sich nach Hause kommen lassen und damit den Stress des Tieres um ein wesentliches reduzieren. Beim Gnadenschuss spielen zu viele Emotionen mit ein, vor allem wenn er vom Besitzer des Hundes gesetzt wird, das muss einfach nicht sein wenn ein Tierarzt greifbar ist.
Ich möchte noch anmerken, dass ich mit der Jagd aufgewachsen bin und habe kein Problem damit wenn ein Tier durch den Schuss stirbt. Beim Wild ist dies notwendig.
Aber bisher ist nur ein von mir bekannter Jagdhund durch den Schuss gestorben und das war, als er auf einer Nachsuche von einem Wildschwein so schwer verletzt wurde, dass er nicht mehr transportfähig war. Sonst würden auch die Jäger, die ich schätze, nicht erschießen.
Denn man muss die Kehrseite bedenken, wenn der Jäger das Recht hat seinen Hund jederzeit zu erschießen: es gibt immer schwarze Schafe. Jene, die einen Hund erschießen sobald sie merken, dass er "zur Jagd nichts taugt", egal ob altersbedingt oder ein Junghund der seine Prüfungen nicht entsprechend bestreitet. Da ist es besser einen "neutralen" Menschen mit einzubeziehen, in dem Fall der Tierarzt.
Jene, die ihren Hund lieben und am Ende durch den Schuss gehen lassen kenne ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass es diese auch gibt, aber die Gefahr von Missbrauch in einer solchen Situation ist einfach hoch.
Wichtig ist letztlich, da muss ich den Vorrednern Recht geben, dass der Hund in jedem Fall schmerzfrei und nicht grundlos stirbt.Ich bin mal so frei und schmeiße noch die entsprechenden Paragraphen in die Runde:
Zitat§ 4 TSchG
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.Zitat§ 17 TSchG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.§ 18 TSchG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
5. entgegen § 4 Abs. 1 ein Wirbeltier tötet,
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Zitat
Datum: 28. Juli 2012
1. Hannah mit Senta - Nudelsalat + Tzatziki
2. Nadja mit Ines & Piefke
3. Daniela und Norbert mit Paul - Baguette
4. Anja mit Stella
5. Julia mit CookieIch muss uns leider raus nehmen. Klappt gesundheitlich bei der Wärme wahrscheinlich nicht.
Falls es doch klappt, schreib ich dir ne SMS, Hannah.