Ab wann sind Auflagen denn passend?
Es geht ja hier gerade auch darum, ob man z.B. anordnen kann, den Zaun ums Grundstück absolut sicher zu machen, damit der Hund sich draußen nicht selbständig macht, ohne einen Hund als gefährlich einzustufen.
Aber ja, die Frage ist berechtigt, du würdest dafür sein, einen Hund als gefährlich einzustufen, wenn er ein Wirbeltier tötet, egal welches? Eine Maus? Du könntest das völlig ausschließen bei deinen Hunden, auch wenn es (d)ein 5 Monate alter Jung-Mali ist?
Ich nicht.
Ich mache solche Gesetze ja nicht, würde aber von einem nicht mehr zu tolerierenden Gefahrenpotential ausgehen, wenn der Hund allgemein nur noch sehr bedingt in der Öffentlichkeit zu führen ist, z.B. weil er in Autoreifen beißt, in Passanten oder andere Hunde, einfach nur, weil ihn diese passieren.
Ich würde vom Gefahrenpotential des Halters ausgehen, wenn der seinen Hund ableint, in dem Wissen, dass der Hund andere gefährdet und dann nicht kontrollierbar ist. Oder sein Grundstück nicht entsprechend sichert.