Gerade auf https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ver…rdnung-101.html gelesen:
"Die Gebührenordnung berücksichtigt jedoch verschiedene Faktoren, die dazu führen, dass Tierärzte unter Umständen den dreifachen Satz berechnen - statt 23,62 Euro für die Untersuchung mit Beratung bei Hund oder Katze wären damit 70,86 Euro fällig. Zu diesen Faktoren zählen etwa die Schwierigkeit der Untersuchung beziehungsweise des Eingriffes, aber auch, wie viel das zu behandelnde Tier gekostet hat: "Der besonders hohe Wert eines Patienten erfordert zusätzlichen Aufwand für besondere Sorgfalt und Haftpflichtversicherung", heißt es dazu in einer Erläuterung der Bundestierärztekammer.
Auch die "örtlichen Verhältnisse" können für die Abrechnung der Gebühren eine Rolle spielen, etwa die Höhe der Miete oder das Marktumfeld."
Muss man jetzt einen Stammbaum zu seinem Tier mitbringen und den Nachweis, ob man Eigentum hat oder Miete zahlt
? Und ein Tier, das weniger gekostet hat, erfordert weniger Sorgfalt
. Das hat die Bundestierärztekammer ernsthaft so veröffentlicht??? Ich bin gerade dezent geschockt...