Beiträge von Atrevido

    Vielleicht nicht generell, weil einige Wörter nicht korrekt definiert sind, aber eigentlich schon. Problem ist der Begriff Menschenansammlung in Bezug auf das Freilaufen an Straßen, weil das nicht durchdefiniert ist, deshalb ja der neue Beschluß, damit sich da keiner mehr streiten kann, ob nun nur der Kudamm eine Straße mit Menschenansammlungen ist oder da auch hier schon unsere Hauptstr. gilt oder nicht.

    Weil sie wissen, das es nicht richtig definiert ist per Gesetz, somit gilt es nicht und deshalb soll es ja den neuen Beschluß geben um diese letzte Lücke zu schließen.

    Menschenansammlung ist einfach nicht konkret genug, somit haben die gar keine handhabe und das wissen sie natürlich auch und stürzen sich auf eure Grünanlage. Für jemanden aus dem Stadtrand ist auf unserer ruhigen Nebenstr. schon ne Menschenansammlung, zum Kudamm ist das hier trotzdem fast eine "Dorfstr.", das ist eben die Lücke der Interpretation die ausradiert werden soll.


    Das beides widerspricht sich schon. Das Gesetz liefert eben keine Grundlage für eine generelle Leinenpflicht und damit existiert sie nicht in Berlin! Es sind nur bestimmte Örtlichkeiten geregelt. Die eine normale Straße in Randlage nicht betrifft. Und auch in der Stadt laufen die meisten Hunde alle frei und dort wird durch Seiten des Ordnungsamtes nicht reagiert.

    Und wie @anfängerinAlina schon schrieb, das neue Hundegesetz hebt für manche Halter mit ihren Hunden auch wieder die Leinenpflicht auf. Damit wäre es Quatsch zu sagen, dass das Gesetz dafür da ist diese Lücke zu schließen.

    @SanSu
    Das sehe ich anders.
    Da wir in unmittelbarer Nähe eine Grünanlage mit sehr schönem See haben, der als inoffizielles Hundeauslaufgebiet gilt, ist die Anwesenheit des Ordnungsamtes hier Gang und Gäbe (lukrative Einnahmequelle ;) ). Und noch nie (!) wurde ich wegen meiner beiden angehalten. Der Große läuft zu 99% ohne Leine, die Kleine immer mit, aber ohne Maulkorb, trotz optisch starken Staffeinschlags.
    Und unser Ordnugnsamt ist sehr biestig. Da sie dort nur mit dem Ziel durch die Gegend laufen/fahren Hundehaltern Knöllchen in die Hände zu drücken, wären sie bei mir sicherlich als erstes, wenn das so gegen das Gesetz verstoßen würde ;)

    Ist aber mittlerweile auch zu OT. Fakt ist, dort wo der Vorfall stattfand ist definitiv Leinenpflicht gegen die der Hundehalter bzw -sitter verstoßen hat. Rechtfertigt aber eben noch lange nicht diese Reaktion.