Beiträge von Chestnut

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    Wenn aber das gilt, kann man eine Privatperson nicht für Krankheiten belangen...weil er alles was in seiner Macht (nach bestem Wissen und Gewissen) getan hat. Oder?
    Zählt das dann nicht? Wobei, dafür müsste man aber den kompletten Gesetztestext vorliegen haben, wenn es direkt dazu einen gibt.

    Es geht nicht um das eigene Wissen oder Gewissen des Züchters bzw. Welpenverkäufers, sondern um wissenschaftliche Erkenntnisse in der Zucht (z. B. Gentests, die bestimmte Erbkrankheiten ausschließen können etc.).

    Hier ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes:

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    Ein Züchter, der eine Garantie für eine bestimmte Entwicklung des Tieres nicht übernommen hat, hat dessen anlagebedingte Fehlentwicklung zu vertreten, wenn er - abgesehen von der im vorliegenden Fall von vornherein ausscheidenden Schuldform des Vorsatzes - für die genetischen Ursachen der Fehlentwicklung deshalb die Verantwortung zu tragen hat, weil er bei der Zucht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und dadurch fahrlässig gehandelt hat (§ 276 Abs. 2 BGB).

    War die Fehlstellung des Sprunggelenks genetisch bedingt, so beruhte
    sie auf einem schon durch die Zeugung vorgegebenen Defekt der spezifischen, für die Knochenentwicklung maßgeblichen Anlagen des Hundes. Hinsichtlich eines solchen, in der Natur des Tieres begründeten genetischen Fehlers ist dem Züchter keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn er die Zucht nach den dafür geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen - lege artis - betreibt.

    Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de/

    Da Hunde als Sache gelten, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer (egal ob Züchter oder Unfallwurf) einen 2jährigen Gewährleistungsanspruch nach dem BGB.

    D. h. der Verkäufer hat die Pflicht zur Nachbesserung (Umtausch, Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung) oder Erstattung von TA-Kosten bei Mängeln, die beim Verkauf bereits vorhanden waren. Dazu zählen z. B. Erbkrankheiten wie HD, ED etc.

    Es sei denn, der Züchter hätte bei der Wurfplanung alles nach den heutigen medizinischen Kenntnissen getan, um in seinem Wurf solche Krankheiten zu vermeiden.

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    Das Thema "ratenzahlung" hatten wir in nem anderen Thread auch schon. Da tendierten fast alle meinungen aber eher dahin, dass gemeint wurde, wer schon den Hund auf Raten kauft, wird wohl kaum das nötige Kleingeld haben, das Tier ordentlich zu halten / versorgen. :irre:

    Wie auch hier schon gesagt wurde (Name leider gerade entfallen :ops: ) frage ich mich oft, wie in unserem Falle, wo für einen Golden Retriever teilweise weit über 2000€ verlangt wurde, die Kosten im Zusammenhang mit der vorherigen Leistung stehen.
    Klar ist eine Auzucht ne menge Arbeit und all das. Aber ein 10er Wurf = 20.ooo€ ? WOW! Das möcht ich schon fast tüchtigen Geschäftssinn nennen.

    Ohne selber zu züchten möchte ich behaupten, dass TA Kosten, evtl. Zufutterkosten, Decken, Näpfe etc. nicht einen Rahmen von 20.ooo€ sprengen. :/ (verdient manch anderer nicht mal im Jahr!)

    Für uns jedenfalls kommt ein Hund in der Preislage nicht in Frage.
    Immerhin ist es ""nur"" ein Golden Retriever und kein seltenes Exemplar.

    Ich weiß ja nicht, bei welchen Züchtern Du warst, aber ich habe selbst einen GR aus VDH-Zucht und kenne sehr viele Züchter. Keiner davon verlangt 2.000 EUR für einen Welpen :???:

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    ist es eiegntlich erlaubt, bei der prüfung ein spielzeug versteckt in der tasche dabei zu haben?

    Nein, es sind weder Spielzeug noch Leckerchen erlaubt - auch nicht in den Taschen. Auch Loben des Hundes ist immer nur nach Abschluss eines Prüfungsteils in der Grundstellung erlaubt.


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    dann noch eine frage (ich habe ja leider noch keinen passenden verein gefunden, in dem wir trainieren..):
    bei der linkswendung (die ist ja nur um 90° so wie ich das dem laufschema entnommen habe, oder?), ist es erlaubt, einen mehr oder weniger großen "bogen" zu laufen, oder sollte sich der hund am besten auf der hinterhand drehen?

    Du meinst wahrscheinlich die Winkel - die sind eben Winkel und keine Bögen ;)

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    Bitte klärt mich auf :abschied: meint ihr mich?!? Ich glaube, mir fehlt eine gehörige Portion Foren-Erfahrenheit :ops:

    Sicher bist damit nicht Du gemeint sondern eine andere Userin, die sich ohne wirkliche Ahnung zu haben, ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hat.

    Ich würde Dir raten, dich an den zuständigen Rasseclub im VDH zu wenden: http://www.vdh.de/zuechtersuche/…order%20Terrier

    Schau Dir auf jeden Fall mehrere Züchter an. Da Du ja mit Deinem künftigen Hund arbeiten möchtest, such am besten welche aus, die mit ihren Hunde nicht nur Ausstellungen besuchen sondern sie auch entsprechend ausbilden. und bei den geplanten Verpaarungen auch auf Arbeitsanlagen und Unterordnungsbereitschaft achten.

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    Mir ging es nie darum, einen Rassehund mit Stammbaum bis zum Kaiser Wilhelm zu haben, sondern darum, einen gut sozialisierten, offensichtlich (hoffentlich) gesunden Welpen zu bekommen, der einen guten Charakter hat und mir einfach "gefällt". Ich persönlich halte nicht viel von Stammbäumen.

    ...
    Die Papiere sind mir so oder so wurscht, es geht mir ja um den Hund. Außerdem muss ich nicht alle Züchter, die "Rassehunde" mit Papieren züchten, gut finden- und schon gar nicht deren Hunde. Wir hatten zuvor genug gesehen.....
    Allerdings möchte ich auch einen Labrador haben, wenn ich diesen kaufe- ob er nun "echt" ist oder nicht!

    Tja, und genau dafür sind diese Papiere aber nunmal da. Damit ein Labrador auch ein Labrador ist und bleibt - nämlich ein menschenfreundlicher, anpassungsfähiger, belastbarer (wenn beim Kindergeburtstag die Luftballons knallen) und leichtführiger Hund.

    Das ist er aber nur, wenn an die Zuchthunde auch die entsprechenden Anforderungen gestellt werden.

    Schade, dass das leider von vielen nicht verstanden wird.

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    Tja, so ist es beim ersten Hund...weiß nichts von einem Abnahmebericht...hätte geglaubt, dass sie sonst sowieso keine Papiere bekommen.

    Eigentlich braucht man davon auch gar nichts zu wissen, weil der Züchter eine Kopie automatisch bei den Kaufvertrag beifügen müsste - sofern er seriös ist und die Papiere auch was wert sind :???: