Faszinierend am ersten Teil fand ich ja, dass sie keinen einzigen kranken Toller auftreiben konnten, aber trotzdem permanent über diese todkranken Hunde hergezogen sind. Bin gespannt was sie in der zweiten Runde bringen ... vermutlich ein paar gesunde Mischlinge, die als Beweis dienen sollen, dass die (nicht gezeigten) vielen Toller alle krank sind. Unfassbar das Ganze.
Beiträge von Laurentide
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jetzt hab ich aber mal noch ne ganz blöde Frage, hast du vielleicht den Welpen geholt, bevor Kroatien in die EU eingetreten ist? Das ist ja noch nicht lange her. Dann wär das mit der Einfuhrgenehmigung noch richtig gewesen, allerdings hätte sie nicht erteilt werden dürfen.
Und ich will jetzt keine Panik verbreiten, die Wahrscheinlichkeit, dass der Welpe wirklich Tollwut hat, ist sehr gering, aber es ist erst ein paar Jahre her, dass hier ein kroatischer Welpe an Tollwut erkrankt ist.
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.as…&ID=1178&Pdf=No -
Zitat
Was der Amtstierarzt sich genau für Werte angeschaut hat kann ich dir leider nicht sagen, dass weißt du als Tierarzt bestimmt besser! Ich kann dir nur sagen, durch welche Stationen ich durch musste! Jedoch zahlreiche Untersucheungen hier und dort.
Vermutlich die Mittelmeerkrankheiten, was an sich eine gute Sache ist, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Außerdem ist das bei einem so jungen Hund nicht sicher nachweisbar. Ich würde ihn vorsichtshalber im Erwachsenenalter nochmal durchtesten lassen.
Auch wenn du was gegen Links hast, hier sind ein paar Infos zu den Mittelmeerkrankheiten ganz gut zusammengefasst: http://tierschutzverein-arca.de/info/mittelmeerkrankheit/ZitatDer Hund wird geimpft, wenn er 12 Wochen alt ist.
Sehr gut
ZitatDiese erste Impfung war gegen Viren und Erreger und scheinbar auch richtig, dies wurde mir von der Tierklinik hier bestätigt.l
Das war dann vermutlich die 4-fach Impfung (Parvo, Staupe, Leptospirose und Hepatitis canis). Alles absolut sinnvoll aber gesetzlich ebenfalls nicht vorgeschrieben. By the way...Tollwut ist auch eine Viruserkrankung.ZitatWie es mit einem Hund aussieht, der aus einem Land kommt indem die Tollwutsituation nicht geklärt ist will ich garnicht wissen.
Da scheitert es in der Regel vor allem an der Zeit, es vergehen so etwa 7 Monate bis man einen Hund aus einem solchen Land (z.B. Türkei, Tunesien, Marokko etc.) holen kann. Machbar ist das aber allemal.ZitatUnd ich rege mich dann selbstverständlich auch auf, wenn man mir unterstellt ich hätte bewusst etwas illegales gemacht!
Das habe ich nie getan. Mir ist schon klar, dass die Urlauber, die solche Hunde hierher holen, es gut meinen. Die Hundehändler arbeiten mit ganz anderen Maschen. Blos wenn man die Tollwut hier hat, dann ist es egal wie sie hergekommen ist.Wie mir scheint hast du einen Haufen Geld für einen Haufen unnötige Untersuchungen, Begutachtungen und Papiere ausgegeben. Korrekt wäre gewesen den Hund dort in einem Tierheim o.ä. abzugeben, mit 12 Wochen gegen Tollwut zu impfen und dann mit 15 Wochen abzuholen. Dazu Chip und Heimtierausweis und alles wäre erledigt.
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Jetzt habe ich doch lange überlegt ob ich in diesem Thread noch etwas schreiben soll, eigentlich ist ja alles gesagt, aber soviele falsche Informationen in einem Thread lassen mich jetzt doch nicht los.
ZitatDer Hund ist aus der EU, sonst hätte er keinen EU - Heimtierausweis bekommen. Ergo wurde er auch nicht in die EU - Eingeführt.
Deswegen habe ich auch Artikel 5 der VO 998/2003 zitiert, der sich auf das Verbringen zwischen EU-Mitgliedsstaaten bezieht. Hast du den Link denn wenigstens mal geöffnet oder vielleicht sogar gelesen?ZitatEin Tier unter 12 Wochen, braucht noch keine Tollwutimpfung. Und du machst dich mit deinen links absolut lächerlich.
Das bezieht sich, wie bereits mehrfach gesagt, nur auf Welpen die ausschließlich am Ort ihrer Geburt gehalten wurden und keinen Kontakt mit Wildtieren hatten. Somit nicht auf einen Straßenhund.ZitatGeh doch mal zum Hauptzollamt und mach bei denen eine Schulung, damit die künftig ihre Arbeit richtig machen.
Das brauche ich nicht, der Zoll ist für das Verbringen von Heimtieren innerhalb der EU nämlich gar nicht zuständig.ZitatDanach schulst du bitte auch noch alle Amtstierärzte, damit es dort auch keine Probleme gibt. Gott sei Dank haben wir Leute wie dich, die den Behörden deren ihre Arbeit erklären können.
Das brauche ich, glaub ich, auch nicht. Meine Kollegen sind da mit Sicherheit genauso kompetent wie ich. Wo auch immer du gewesen bist, ein Amtstierarzt kann es kaum gewesen sein.ZitatDu kannst mir links schicken soviele du willst. Ich habe es richtig gemacht, der Hund ist beim Zoll und beim Amtstierarzt angemeldet und untersucht worden. Du kannst hier gerne nocht 1000 links rein kopieren, trotzdem ist es so wie ich es gemacht habe richtig.
Nein, eben leider nicht. Und vom Wiederholen wird das auch nicht richtiger.ZitatSonst hätte ich keine Einfuhrgenehmigung erhalten!
Also erstens bezieht sich das Wort "Einfuhr" nur auf einen Transport aus einem Drittland in die EU (innerhalb der EU heißt das "Verbringen" ...und ich verkneif mir jetzt den Link zum Tierseuchengesetz in dem das steht
) und zweitens braucht man für das Verbringen eines Hundes nach Deutschland keine Genehmigung, sondern wie schon vielfach genannt einen Heimtierausweis, einen Chip und eine gültige Tollwutimpfung. Was auch immer du da erhalten hast, eine Einfuhrgenehmigung hast du nicht gebraucht und ich kann mir auch nicht richtig vorstellen, dass du eine erhalten hast.ZitatDas was du da beschreibst gilt für Länder in denen die Tollwutsituation nicht geklärt ist wie z.B. Rumänien. Da braucht man eine gültige Impfung und zusätzlich muss man einen Blutuntersuchung mitführen, aber in 90% der Fälle darf man den Hund von dort garnicht einführen!
Nein, ich wiederhole mich gerne noch mal. Eine gültige Tollwutimpfung brauche ich, sobald irgendeine Grenze überquert wird, bei Ländern mit unsicherem Tollwutstatus brauche ich zusätzlich noch die Titerbestimmung. Habe ich hierbei einen Titer über 0,5 IE/ml darf ich den Hund auch einführen. Und dass 90% der Hunde keinen Titer erreichen wär mir neu. Impfversager liegen eher so im Bereich unter 1%.ZitatWenn in dem Herkunftsland die Tollwutsituation nicht geklärt ist, hat man schlechte Karten!
Nein, mit einer gültigen Impfung und Titerbestimmung mit entsprechendem Ergebnis ist auch das kein Problem.ZitatIst Diese jedoch geklärt, dann ist Tollwut kein Thema! Ich hätte bis zu 4 Hunde mitbringen können!
Vier gültig geimpfte Hunde, das wäre richtig.ZitatDer Hund wurde auf Tollwut untersucht, hier und dort.
Man kann einen lebenden Hund nicht auf Tollwut untersuchen. Dazu braucht man einen Histoschnitt vom Gehirn.ZitatDer Amtstierarzt ertsellt ein Gesundheitszeugnis, ebenfalls hier und dort! Es wird Blut abgenommen, gegen Viren, Erreger etc. geimpft, das Verhalten beurteilt, entwurmt und der Kot untersucht! Der Hund muss dem Amtstierarzt hier vorgeführt werden und den Bluttest wiederholen, ebenso wird das Verhalten etc. beurteilt! Wie kann es sein, dass die Behörden dort und hier alles falsch machen?!
Nichts von dem ganzen Schnickschnack brauche ich um einen Hund nach Deutschland zu verbringen. Welches Vet.Amt in Deutschland soll dass denn bitteschön gewesen sein? Ich kann mir echt nur schwer vorstellen, dass ihr so falsch beraten worden seid. Wenn doch, wäre das wirklich erschreckend.ZitatIch war mit dem Hund beim dortigen Zollamt und habe Kontakt mit einem deutschen Hauptzollamt aufgenommen, von denen ich auch die Auflagen bekommen habe.
Spannend wäre ja immer noch, wo "dort" denn gewesen sein soll.Ändern lässt sich ja jetzt sowieso nichts mehr. Lass den Hund mit 12 Wochen oder älter wenigstens nochmal gegen Tollwut impfen. Die Impfung, die er bisher hat ist wahrscheinlich nichts wert, weil der Hund einfach noch viel zu jung war.
Und ich kriege bei solchen "Rettungsaktionen" immer die Krise, weil ich mir vorstelle, dass mein Hund vielleicht in Quarantäne müsste, nur weil er (wie bei dem Fall in Bamberg) das Pech hatte mit einem tollwütigen Hund in Kontakt gekommen zu sein. Ich würde durchdrehen.
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Eine Tollwutimpfung für Hunde ist nur Pflicht, wenn man ihn aus einem Land einführt, indem die Tollwutsituation nicht geklärt ist. Bein uns war das nicht der Fall!
Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Wenn ein Hund eine europäische Grenze überquert braucht er eine gültige Tollwutimpfung. Davon ist kein einziges Land ausgenommen. Vermutlich interessiert es dich nicht, aber es steht in Artikel 5 der VO 998/2003. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…001:0009:DE:PDF
Einzige Ausnahme sind die Welpen vom Züchter nach der BmTierSSchV (siehe mein letztes Post). -
Zitat
Hallo Schopenhauer, diese Sonderregelung für Welpen...wo findet man die?
§ 13 Abs 2 Nr 5 Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierseuchschbmv/__13.htmlDiese Ausnahme gilt aber nur, wenn ich bestätigen kann, dass der Welpe keinen Kontakt zu Wildtieren hatte, was bei einem Straßenhund ganz sicher nicht der Fall ist.
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Um welche Rasse handelt es sich denn?
Wenn der Welpe belgische FCI-Papiere hat, kannst du den Hund in den entsprechenden Rassezuchtverein hier in Deutschland eintragen lassen.
Die Anforderungen an den Zuchthund sind von Rasse zu Rasse und von Verein zu Verein verschieden, dazu liest man sich am Besten die Zuchtordnung durch, darin sind alle Anforderungen aufgeführt. Bei meiner Rasse z.B. war das:
Gesundheit:
- HD und ED-Röntgen
- Gentest auf PRA
- Jährliche Augenuntersuchung beim DOK-Tierarzt
- Beurteilung des Zahnstatus
Wesen:
- Wesenstest beim DRC
- Nachweis der Schussfestigkeit
Leistung:
- Eine rassetypische Arbeitsprüfung (wir haben die jagdliche Brauchbarkeit gemacht)
Aussehen
- Beurteilung des Hundes auf einer Zuchtzulassungsprüfung des DRCWenn man alles beisammen hat, schickt man die Nachweise samt der Ahnentafel an der Verein und bekommt die Zuchtzulassung .
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Zitat
Das von mir fett markierte klingt nun wieder so als wäre dieser Fall überall bekannt.
Dem ist aber nicht so, davon höre ich zum ersten Mal jetzt, wie soll man also sensibilisiert sein wenn man nix davon weiß?Echt jetzt? Das stand in diversen Tageszeitungen, Internetmeldungen und wurde in jedem Hundeforum in dem ich Mitglied bin diskutiert. Hier zum Beispiel:
https://www.dogforum.de/post10667232.h…llwut#p10667232 -
Zitat
somit stand der Heimreise mit dem neuen Rudelmitglied nichtsmehr im Wege.
Der Heimreise stand im Wege, dass euer Hund keine gültige Tollwutimpfung aufgewiesen hat, denn
1. war er mit 8 Wochen für eine Tollwutimpfung viel zu jung und
2. Ist die Impfung erst 21 Tage nach der Injektion gültig.Gerade nach dem Bamberger Fall, sollte man doch eigentlich wieder ein bisschen sensibilisert sein:
http://www.animal-health-online.de/klein/2013/08/…tpersonen/9124/ -
Zitat
Man muss auch nicht wegen anderen unnötig zurück stecken. Wenn es menschen gibt die Angst haben dann kommt der Hund eben im Büro in eine Box... wo ist das Problem?
Also einen Hund jeden Tag 8 Stunden lang in eine Box einzusperren sehe ich schon als Problem.