Beiträge von Laurentide

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    Federwild wird, waidgerecht, fliegend geschossen, mit Schrotmunition, das bedeutet, das man recht nah sein muss und deshalb schießt man es nicht im Dunkeln.... dazu nimmt man häufig eben auch Hunde, die das Wild anzeigen und hochmachen und apportieren. Schalenwild außer Schwarzwild ist definitiv falsch, sie meisten Sauen werden Nachts geschossen.


    Vielleicht solltest du § 19 Abs.1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz nochmal nachlesen. Den hab ich mehr oder weniger wörtlich zitiert.
    Eben weil man Sauen fast nur nachts schießen kann, sind die ja explizit vom Nachtjagdverbot ausgenommen.
    Was das Federwild angeht ... ich war heut abend auf Enten draußen und gegen den Vollmond könnte ich von der Sicht her wohl jetzt noch welche schießen, wenn denn noch welche kämen. Insofern finde ich schon sinnvoll, dass dieses Verbot im Bundesjagdgesetz steht. Mit dem Vorstehhund Fasane jagen würde ich um die Uhrzeit jetzt wohl auch nicht mehr :D

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    Gibt es eigentlich von der Uhrzeit her eine Begrenzung, wann Jäger schießen dürfen? Ich habe es schon oft erlebt, dass in dem Gebiet, in dem ich spazieren gehe, geschossen wurde, während ich in der Nähe war :mute:


    Schalenwild, außer Schwarzwild, und Federwild darf man nachts nicht erlegen. Sonst gibt es keine zeitlichen Beschränkungen.

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    Was zahlt ein Jäger denn eigentlich für sein Revier? (Ich wußte gar nicht, dass die überhaupt was zahlen. :ops: Ich dachte, die Bezahlen das Recht zu jagen mit einer Menge Forstarbeit)


    Schön wär's. Die Pacht hängt ein von der Art des Reviers ab (Feld, Wald, Rotwildgebiet etc.) und schwankt dementsprechend bei uns in der Gegend zwischen 5 - 20 € je Hektar. Teilweise wird die Pacht auch an den meistbietenden versteigert. Die meisten Reviere liegen hier so bei 10€, was bei einem Revier von vielleicht 600 ha also 6000€ Jahrespacht macht. Zusätzlich muss man noch die Schäden bezahlen, die das Wild anrichtet, was bei viel Mais im Revier noch mal ein paar Tausender ausmachen kann.

    Mir ist immer noch nicht ganz klar, was für einen Hund du holen möchtest.
    Für einen Welpen < 3 Monaten brauchst du eine Einfuhrgenehmigung.
    Für einen Hund > 3 Monaten brauchst du einen Chip, eine gültige Tollwutimpfung und das Gesundheitszeugnis, das ich oben schonmal verlinkt habe.

    Ist doch eigentlich nicht so schwierig.

    Bosnien ist doch weiterhin kein EU-Land, oder?
    Für die Einfuhr aus einem Drittland sind folgende Verordnungen relevant: VO (EG) 998/2003 (Artikel 5 und Artikel 8 ) und Durchführungsbeschluss 2011/874 (Anhang II).

    Der Hund braucht:
    - Eine gültige Tollwutimpfung (d.h. er wurde mit frühestens 3 Monaten geimpft und die Impfung ist mindestens 21 Tage her, aber noch nicht abgelaufen).
    - Eine Kennzeichnung mit Mikrochip
    - Ein Gesundheitsbescheinigung (das Muster ist in dem Durchführungsbeschluss).

    Für Welpen unter 3 Monate, die im privaten Reiseverkehr eingeführt werden, kann man eine Ausnahmegenehmigung von der Tollwutimpfung beantragen. Für USA oder so bekommt man die auch, wie es mit Bosnien aussieht weiß ich nicht.

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    naja im prinzip, machen die 2-3tage die zwischen 7 1/2 und 8wochen den bock noch fett?


    Die 8 Wochen sind eine Mindestvorgabe. was wie der Name schon sagt, bedeutet, dass man diese mindestens einhalten muss. Besser wäre mehr.
    Viele Zwingerleute kommen mit dem gleichen Argument. Der Zwinger muss 8 m² haben, hat aber nur 7, aber der eine Qudratmeter ist dann ja auch wurscht oder was?

    Die Antwort ist trotz aller Vorteile, den Welpen früher zu nehmen, relativ einfach. In Deutschland ist es verboten einen Welpen unter 8 Wochen von seiner Mutter zu trennen. Man klaut doch im Supermarkt auch kein Kaugummi, weil es gerade praktischer ist als an der Kasse anzustehen; und ich fahre auch nicht eben mal bei rot über die Ampel, weil ich meinen Termin dann noch pünklicher erreiche.
    Ich frage mich oft warum ausgerechnet bei der Tierschutzgesetzgebung alle die Vorschriften mehr für "generelle Hinweise" halten als für wörtlich geltendes Recht. In anderen Fachbereichen halte ich mich doch auch ans Gesetz.

    § 2 Abs 4 Tierschutz-Hundeverordnung:
    Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.

    "fly my to the moon" find ich ja irgendwie cool... muss ich mir mal merken, ich steh ja ein bisschen auf so lange Namen.
    Hätte mir vielleicht 'ever my pepper' oder 'exotic taste of pepper' oder sowas in der Art ausgesucht. Aber schön ist auch immer, wenn der ganze Wurf irgendwie zusammen passt und nicht die Geschwister dann Eywa und Elbenland oder sowas heißen, dann wird's sonst irgendwie komisch.

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    Ich wusste gar nicht, dass man auch die Namen umdrehen kann. Weiß da jemand ob es tatsächlich so ist?
    Also es wird so (zum Beispiel) aussehen: Ohl Family's Extremely Pepperlicious


    Also in der VDH-ZO heißt es: "Alle Namen eines Wurfes müssen mit dem gleichen Buchstaben beginnen." In anderen Vereinen geht ja alles mögliche, da muss man dann vielleicht nochmal nachfragen.
    Ich finde es ganz hilfreich englische oder spanische Wörterbücher bei dem entsprechenden Buchstaben durchzublättern. Da findet man oft ein ganz nettes Adjektiv, das man noch dem Rufnamen vorne ranstellen kann.