Also erstmal vorab, weil das hier mindestens 5 mal falsch stand, einen Welpen ohne Tollwutimpfung zu importieren, ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Was die Kosten angeht, muss man ja unterscheiden von welchen Kosten man redet. Das mögliche Bußgeld kann nur an denjenigen gerichtet sein, der den Hund illegal über die Grenze gebracht hat, denn bussgeldbewehrt ist nur das Verbringen, aber nicht das Halten eines solchen Hundes.
Die Kosten der Quarantäneanordnung richten sich an den Adressaten, also den jetzigen Besitzer und die Kosten der Quarantäne (die hier ja wohl nicht anfallen, da Heimquarantäne) ebenfalls der aktuelle Besitzer. Was man da zivilrechtlich vom Züchter wieder einklagen könnte, müsste ein Anwalt klären., aber so teuer ist eine Anordnung doch in der Regel nicht?!
Aufgrund der in D geltenden Bestimmungen, die in Ö nicht gelten, darf ein Hund (Welpe) ohne gültige Tollwutimpfung von D nach Ö, aber nicht von Ö nach D, richtig?
Und Ausnahmen, auch in Notfällen wie Welpe kann nicht bei neuem Besitzer bleiben, gibt es nicht? Oder könnte man beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Dann bliebe in so einem Fall nur:
Pflegestelle für den Welpen suchen in Ö, bis er legal wieder zurück nach D darf. Bei befreundetem Züchter in Ö oder so. Da müsste der Welpe dann ja nicht in Quarantäne.
Frage:
Wenn der Welpe zurück in D ist (illegal eingereist), dann ist der Drops gelutscht, oder? Quarantäne für den Welpen.
Die Behörde hat drei Möglichkeiten:
1. ins Ursprungsland zurück schicken
2. Quarantänisieren bis die Einreisevoraussetzungen rückwirkend erfüllt sind
3. Wenn 1. und 2. nicht möglich sind, das Tier töten
(Art. 35 VO 576/2013)
Insofern hätte man schon in Absprache mit den Behörden nach Österreich zurückschicken können.