ZitatJe nach Hundeverordnung kann durchaus am Ende eine "Enteignung" stehen, d. h. der Hund wird eingezogen.
Es gab da vor einiger Zeit mal einen Fall, ich weiss allerdings nicht mehr, wo das war.
Wenn nun einmal eine Gemeinde Leinenpflicht angeordnet hat, ist man in der Regel gut beraten, sich daran zu halten und für den Freilauf andere Gebiete aufzusuchen. Auch wenn "nur" Bussgeld verhängt wird, steigert sich dieses im Wiederholungsfall. Ich würde dieses Geld lieber für Hundeleckerli oder Benzin zur Fahrt woandershin anlegen.
Gruss
Gudrun
Meinst Du diesen Fall?