Beiträge von StinkePiet

    Die Umstände für einen Hund hören sich gar nicht mal schlecht an.
    Allerdings scheint ihr euch neben der Optik nicht viele Gedanken gemacht zu haben. Man sollte besonders auf die Bedürfnisse der Rasse eingehen. Ein Husky geht zum Beispiel jagen, wenn ihr Pech habt. Ein Aussie kann auch ganz schön Anspruchsvoll sein.

    Was könnt ihr dem Hund denn bieten? Wie viel Auslauf gibt es und was für Sport und Kopfarbeit seid ihr bereit mit dem Hund zu machen? Wird es eher ein Hofhund oder ist er ständig mit Menschen zusammen?

    Ich stelle mal 2 der Bilder rein, damit die anderen die nicht extra runterladen müssen.

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    Murphy durfte von Anfang an nicht mit ins Bett. Mein Freund fing dann an ihn morgens zum Aufstehen ins Bett zu ziehen. Danach durfte er rein, wenn er wollte.

    Mittlerweile ist das schlecht, da er eine Hausstaubmilben-Allergie hat und sich extrem anfängt zu kratzen (auch blutig), wenn er an solchen Orten liegt. Also vermeiden wird das so gut wie es geht.
    Manchmal wache ich nachts auf und er liegt trotzdem am Fußende. Dann muss ich ihn wieder raus schicken.

    Für so einen Fall würde ich es dem Hund wirklich gar nicht erst angewöhnen.

    Zitat

    Tierhaltung in Mietwohnungen

    Gesetzliche Regelungen, ob eine Tierhaltung in Mietwohnungen erlaubt ist sucht man vergeblich, sie gibt es nicht. Hierzu sind die Vereinbarungen im Mietvertrag maßgebend. Eine Klausel, welche generell eine Tierhaltung verbietet, ist unwirksam. Fehlt eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, so kommt es im Einzelfall auf die Entscheidung der Gerichte an.

    Meist sind Kleintiere, mit Ausnahme von Ratten, immer erlaubt. Die Haltung von Kleintieren und Vögeln darf im Mietvertrag nicht vertraglich ausgeschlossen sein. Für Hunde und Katzen gibt es in der Regel in einem Einfamilienhaus keine negativen Bedenken und bei kleineren Hunden auch nicht in einem Mehrfamilienhaus. Wurde bereits anderen Mitbewohnern des Hauses eine Tierhaltung gestattet, so kann der Vermieter einem anderen Mieter eine weitere Tierhaltung im gleichen Haus nicht untersagen. Auch ein Blindenhund bedarf keiner Zustimmung des Vermieters und ist grundsätzlich gestattet.

    In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung einzig und allein beim Vermieter. Hat der Vermieter trotz eines Tierhaltungsverbotes im Mietvertrag über Monate oder gar Jahre nichts gegen ein Haustier unternommen, so kann er die Abschaffung des Tieres nun nicht mehr verlangen. Hier gilt eine Duldung bzw. ein Gewohnheitsrecht. Besucher und Gäste mit Tieren oder die kurzzeitige Aufnahme eines Tieres in Pflege (z.B. Urlaub eines Verwandten oder Bekannten) bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters, es sei denn, andere Mieter fühlen sich dadurch gestört.

    Verstößt der Mieter gegen Vorschriften oder Vereinbarungen, so kann der Vermieter auf Unterlassung klagen. Ebenso, wenn der Vermieter die Tierhaltung anfänglich erlaubte, nun aber feststellen muss, dass das Tier mit seinen lauten Geräuschen o.ä. die Mitbewohner belästigt. Sind die Tiere erheblich störend oder sogar gefährlich und der Mieter kommt der Aufforderung diese zu entfernen nicht nach, kann der Vermieter sogar die Kündigung der Wohnung aussprechen. Auch Spinnen, Schlangen und andere exotische und giftige Tiere können durch den Vermieter verboten werden. Hierbei spielt es auch eine große Rolle, dass andere Mieter z.B. nicht ruhig schlafen können, wenn sie wissen, dass sich solche Art Tiere im Haus aufhalten.


    Quelle: http://www.wohnung.com/tierhaltung-in-mietwohnungen/

    Das tu ich doch gar nicht! Bei uns gibt es immer Nüsse, Fenchel und Brokkoli und auch Sesam, eben weil ich das damit ausgleiche.
    Aber es ging doch hier um die Frage, ob Ca/P gedeckt wird bzw. das Verhältnis eingehalten wird. Und da ich einen Junghund mit HD im Wachstum habe, war es mir eben wichtig, das penibelst auszurechnen. Was aber nicht heißt, dass ich die anderen Bedarfe außer Acht lassen würde!

    Aber dass es von dir sowieso immer nur Kritik gibt, bin ich schon gewohnt!