Tierhaltung in Mietwohnungen
Gesetzliche Regelungen, ob eine Tierhaltung in Mietwohnungen erlaubt ist sucht man vergeblich, sie gibt es nicht. Hierzu sind die Vereinbarungen im Mietvertrag maßgebend. Eine Klausel, welche generell eine Tierhaltung verbietet, ist unwirksam. Fehlt eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, so kommt es im Einzelfall auf die Entscheidung der Gerichte an.
Meist sind Kleintiere, mit Ausnahme von Ratten, immer erlaubt. Die Haltung von Kleintieren und Vögeln darf im Mietvertrag nicht vertraglich ausgeschlossen sein. Für Hunde und Katzen gibt es in der Regel in einem Einfamilienhaus keine negativen Bedenken und bei kleineren Hunden auch nicht in einem Mehrfamilienhaus. Wurde bereits anderen Mitbewohnern des Hauses eine Tierhaltung gestattet, so kann der Vermieter einem anderen Mieter eine weitere Tierhaltung im gleichen Haus nicht untersagen. Auch ein Blindenhund bedarf keiner Zustimmung des Vermieters und ist grundsätzlich gestattet.
In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung einzig und allein beim Vermieter. Hat der Vermieter trotz eines Tierhaltungsverbotes im Mietvertrag über Monate oder gar Jahre nichts gegen ein Haustier unternommen, so kann er die Abschaffung des Tieres nun nicht mehr verlangen. Hier gilt eine Duldung bzw. ein Gewohnheitsrecht. Besucher und Gäste mit Tieren oder die kurzzeitige Aufnahme eines Tieres in Pflege (z.B. Urlaub eines Verwandten oder Bekannten) bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters, es sei denn, andere Mieter fühlen sich dadurch gestört.
Verstößt der Mieter gegen Vorschriften oder Vereinbarungen, so kann der Vermieter auf Unterlassung klagen. Ebenso, wenn der Vermieter die Tierhaltung anfänglich erlaubte, nun aber feststellen muss, dass das Tier mit seinen lauten Geräuschen o.ä. die Mitbewohner belästigt. Sind die Tiere erheblich störend oder sogar gefährlich und der Mieter kommt der Aufforderung diese zu entfernen nicht nach, kann der Vermieter sogar die Kündigung der Wohnung aussprechen. Auch Spinnen, Schlangen und andere exotische und giftige Tiere können durch den Vermieter verboten werden. Hierbei spielt es auch eine große Rolle, dass andere Mieter z.B. nicht ruhig schlafen können, wenn sie wissen, dass sich solche Art Tiere im Haus aufhalten.