oh, hat sich überschnitten: Schleppleine beim Windhund ist deshalb gefährlicher als bei anderen Hunden, weil durch die höhere Geschwindigkeit der Windhunde das Verletzungsrisiko deutlich steigt. Wickelt sich die Schleppleine im vollen Lauf in einem Gebüsch fest und der Hund knallt da mit voller Geschwindigkeit rein, ist das auch am Geschirr saugefährlich (abgesehen davon, dass man den Hund im Unterholz u.U. nur schwer wiederfindet). Wickelt sich die Leine um Gliedmaßen und der Hund startet durch, so kann das zu richtig bösen Verletzungen auf beiden Seiten führen.
Nicht alle sehen die Gefahren so wie ich, aber ich kenne viele Windhundehalter, die das so sehen.
Bleibt die Leine in der Hand und wird immer entsprechend kurz genommen, so dass der Hund nicht in die volle Länge knallt, dann ist gegen die Schleppleine oder Flexileine nicht viel einzuwenden. Jin läuft auch manchmal an der Flexi - allerdings darf sie dort maximal Trab, Galopp macht aber auch an einer 8m-Flexi für einen Whippet nicht wirklich Sinn.
Ich hab nicht behauptet, dass Jin nicht jagt. Jin hat ordentlich Jagdtrieb und jagt mit allen Sinnen, ist aber außer auf Sicht bei allen Sinnen kontrollierbar. Läuft tatsächlich Wild (oder eine Katze) Jin vor die Füße, dann ist Jin weg - ich geh eben dementsprechend, dass das (möglichst) nicht vorkommt oder lass Jin an der Leine.
Vögel scheucht Jin maximal auf - warum sollte sie auch etwas jagen, was sie ohnehin nicht erwischt? Meiner Meinung nach geht kein richtiger Jäger auf Vögel - das passiert nur bei Hunden, bei denen entweder bei der Zucht oder Sozialisation was falsch gelaufen ist.
Bzw. eine Ausnahme: direkt an Gebüschen können Vögel mit der richtigen Technik gefangen werden - das machen aber mWn nicht viele Hunde. Ich hab das schon von einem Airdale gehört und eine von Jins Halbschwestern macht(e) das auch.
Autos, Jogger, Radfahrer, dreiradfahrende Kinder, etc. - alles sowas war nie ein Problem mit Jin. Einmal hat sie als Junghund einen Reiter gejagt (da Jin auf Pferde auf der Koppel nicht großartig reagiert, hat mich das kalt erwischt) - daran hab ich trainiert und mittlerweile sind Reiter ihr egal. Glücklicherweise.
So sieht bei uns ein Gassi im bekannten, (tagsüber) wildarmen Gebiet aus:
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ABER: da steckt natürlich Training dahinter! Jin hat gelernt, sich im Freilauf an mir zu orientieren und, dass sie interessanten Gerüchen nicht unendlich weit folgen darf - ggf. würde ich sie abrufen. Außerdem weiß Jin, dass sie weder ins höhere Gras noch ins Gebüsch darf. Auge hab ich auch hier immer drauf, um sie ggf. rauszubeordern.
Mit einem durchschnittlichen Whippet ist sowas aber auch kein Hexenwerk.
Natürlich gibt es auch beim Whippet Hunde, die direkt abhauen, wenn die Leine ab ist. Genauso wie es Hunde gibt, die nichtmal einem Hasen nachgehen, wenn er ihnen direkt vor die Füße läuft. Aber beides sind Extreme, die so in der Zucht nicht gewollt sind, aber eben mal vorkommen können.
Für andere Windhundrassen gelten natürlich andere Regeln. Mit einem Galgo, zumal einem TS-Galgo, der womöglich schon zur Jagd eingesetzt wurde, wird man ein solches entspanntes, leinenloses Gassi nur mit deutlich mehr Arbeit oder gar nicht erreichen können.
Ich nehme Jin nicht mit auf's Klo und auch nicht mit zu Besprechungen - da möchte sie eh nicht bleiben, weil sie dann ihre Box vermisst.
Jin hat im Büro eine Box unter meinem Schreibtisch und die mach ich eben zu, wenn sie nicht mit darf. Finde ich tatsächlich die praktischste Lösung und für den Hund auch angenehmer als ihn anzubinden.
Gestern musste ich zu einem ganztägigen Seminar, da hab ich Jin natürlich auch mitgenommen. Eine Box mitzunehmen ist mir allerdings zu aufwendig, ich habe dafür ein Taschenkörbchen, das Jin auch gerne hat; allerdings muss ich sie dann manchmal ermahnen, dass sie das Körbchen nicht verlässt. Da das Seminar in einer anderen Niederlassung von uns ist, hatte Jin nur einen Kurzführer am Halsband und durfte frei im Haus mitlaufen. Woanders hätte ich ggf. die Leine drangelassen, da Jin sich vor dem Hinlegen aber gerne dreht, führt das auch gerne zu Verwicklungen
Wenn da gar nicht reguliert ist, hat man womöglich noch Hunde, deren Väter gleichzeitig ihre Opas und Brüder sind
Noch dazu sind die Hunde fast alle Extrem-Schecken - da sollte man dann erstmal zum TA und testen lassen, ob sie hörend sind...
Ich hoffe allerdings tatsächlich, dass da endlich mal von Amtswegen ein Riegel vorgeschoben wurde - gab und gibt ja leider genug Dumme, die bei solchen Leuten kaufen
Ist ja ohnehin heutzutage problematisch, dass der Whippet gern als einfacher Couchpotatoe vermarktet wird und es genug Vermehrer (leider auch unter dem VDH) gibt, die diesen Markt kräftig unterstützen.
Und die andere Seite stellt den Whippet teilweise schon fast als nicht regulierbares Monster dar, das alles jagt, was sich schneller als eine lahme Schnecke bewegt
uns wurde ja letztens ein Fahrrad geklaut aus der Garage. Ob wir es wiederbekommen wissen wir nicht. Der mutmassliche Dieb konnte jetzt aber von der Polizei ermittelt werden. Wir werden gefragt ob wir einen Strafantrag stellen wollen.
Ist das sinnvoll oder vergibt man sich eigene Rechte wenn mans nicht tut?
Wir haben auch eine Hausratversicherung. Die würden den Schaden übernehmen. Sollten/ dürfen wir den Namen des Verdächtigen weiterleiten, damit ihn die Versicherung in Haftung nehmen kann?
Wir wollen es nur richtig machen.
Wenn du Strafantrag stellst, geht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft (und wird vermutlich wegen Geringfügigkeit oder sowas eingestellt). Würde ich mit deiner Versicherung klären, ob die das möchten. Wenn du den Namen des Verdächtigen hast, kannst du ihn auch deiner Versicherung weiterleiten. Kannst auch dort anrufen und dich beraten lassen - die Sachbearbeiter haben normal Ahnung von sowas.
Und dann eine ganz bekloppte Frage. Nähmen wir an mein Hund würde gebissen und müsste operiert werden.
Kosten 3000 Euro. Anschaffungskosten für Sino 180 Euro. Müsste der Schadensverursacher 180 Euro erstatten oder 3000?
Laienvergleich : Crash mit dem Auto. Keine Erstattung oberhalb des Zeitwertes..
Zum Glück werden Schäden an tierischen Lebewesen nicht nach irgendeinem Geldwert bemessen. Du bekämst also, wenn wir davon ausgehen, der Gegner bekäme die ganze Schuld zugewiesen, den kompletten Betrag erstattet. Jedenfalls, wenn nichts "unnötiges" dabei ist - eine Schadensminderungspflicht besteht; wenn du also z.B. lieber das teure Nahtmaterial x hast verwenden lassen, weil das besser für die Wundheilung ist, Nahtmaterial y es aber auch getan hätte, die Wunde dadurch nur unschöner geheilt wäre, so bekommst du den Mehrbetrag nicht erstattet.