Im Grunde jammern doch immer alle die Vetämter machen nix. Hier scheinen sie ja doch Recht zügig einem Verdachtsfall nachgegangen zu sein.
Das ist das Problem der (deutschen) Behörden: wenn die Sachlage einfach und glasklar ist, wird mit aller Härte gehandelt. Ist die Sachlage schwieriger, macht Arbeit usw. dann wird das Verfahren nur allzuoft eingestellt, weil die Kapazitäten fehlen - traurig, aber wahr.
Wobei unser Rechtssystem kein starres Konstrukt ist. Es gibt einen gewissen Verhandlungsspielraum - der auch nicht selten aufgrund persönlichen Bekanntschaften über die Maßen gedehnt wird (es ist unglaublich, wie oft Leute eine Baugenehmigung für eigentlich nicht bebaubares Gebiet erhalten, nur weil sie mit dem Bürgermeister oder dem Chef der Bauordnungsbehörde befreundet/bekannt sind). Und wer schonmal in ein paar Strafverhandlungen gesessen hat, weiß, wie arg dort teilweise geschachert wird - und am Ende wird durchaus mal der ein oder andre Vorwurf komplett fallen gelassen (und ich meine hier nicht so kleine Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren, sondern echte Straftaten).
In diesem Fall finde ich z.B. Strafzahlungen durchaus angebracht, aber eine Quarantäne des Welpen übertrieben - weil ja nunmal keine tatsächliche Tollwutgefahr von diesem Hund ausgeht.
Wenn die bereits vorhandenen Hunde gültig tollwutgeimpft gewesen wären:
Hätte dann der Welpe zusammen mit diesen die Quarantänezeit verbringen dürfen? Oder müsste er dann ganz isoliert, ohne Hundekontakt die Quarantäne verbringen?
Für die Quarantäne gilt komplette Isolation von allen andren Tieren - sonst würde die Quarantäne nicht viel bringen.
Ich hab mit Jins Züchterin, die bereits Welpen ins Ausland vermittelt hat, über diesen Fall gesprochen bzw. wie sie das regelt/ob sie Vorkehrungen trifft: sie gibt wegen dieses Gesetzes Welpen, die über die Grenze gehen, frühestens mit 15 Wochen ab. Auch wenn ihr Vet-Amt in solchen Fällen wohl sehr wohlwollend ist, vermeidet sie jedes Risiko.