Beiträge von l'eau

    Hier Arbeit doch auch andere in Ämtern. Würdet ihr das tatsächlich raus geben?

    Die wenigen Male, in denen ich Strafakten in den Händen hielt, wurde erinnerlich nichts geschwärzt. Allerdings waren das zumeist solche, in denen wir den Geschädigten vertreten haben oder es "nur" um Verkehsordnungswidrigkeiten ging, die per Blitzer o.ä. dokumentiert waren - kann also gut sein, dass das anders aussieht, wenn man den Beschuldigten vertritt und dieser von einer Zivilperson angezeigt wurde.

    Hier bei uns hängt an jedem dritten Baum ein Schild "Tollwut gefährdeter Bezirk" und das sicher nicht zur Deko.

    Lt. Leitlinie zur Impfung von Kleintieren (Stand Januar 21) der StiKo Vet ist Tollwut keine Core-Impfung mehr, in dem Dokument heißt es: "Eine Impfung gegen Tollwut gilt nur noch als Non-Core-Vakzinierung, da die terrestrische Tollwut in Deutschland getilgt ist. Aufgrund der Tollwutfreiheit ist die flächendeckende Impfung von Hunden nicht mehr erforderlich. Auch für Jagd- und Arbeitshunde besteht kein erhöhtes Risiko mehr, mit einem tollwütigen oder seuchenverdächtigen Tier in Kontakt zu kommen." (Hervorhebung durch mich)

    Also ja, entweder sollen die Schilder vor der Fledertollwut warnen oder hängen da zur Deko :ka:

    Aufgrund der in D geltenden Bestimmungen, die in Ö nicht gelten, darf ein Hund (Welpe) ohne gültige Tollwutimpfung von D nach Ö, aber nicht von Ö nach D, richtig?

    genau richtig.


    Aber falls z.B. der Züchter den zurückgebrachten Welpen am nächsten Tag wieder nach Ö zu z.B. befreundetem Züchter gebracht hätte, solange bis die legale Rückreise nach D möglich wäre, dann würde die Quarantäneanordnung gegenstandslos sein. Oder müssten dann die Hunde des Züchters in Quarantäne, weil sie Kontakt mit dem illegal zurück eingeführten Welpen hatten?

    Solange alle Hunde, die mit dem Welpen Kontakt hatten, gg. Tollwut geimpft sind, müssten die auch nicht in Quarantäne. Glaub ich.

    Wenn man einen Plan B in Ö gehabt hätte (befreundeten Züchter, befreundeten Hundehalter, Verwandtschaft was auch immer), wäre es besser gewesen, denn Welpen gleich in Ö zu belassen - mindestens bis er wieder nach D einreisen darf.

    Die Verordnung sieht es eben genau so vor und ich hab selbst wenn ich wollte keinen Spielraum und ganz ehrlich, wieso sollte ich den als Beamter überhaupt machen?

    Ich kann nur sagen, was ich im öffentlichen Baurecht sehe und dort sehe ich, dass die Anwälte alle schauen, dass sie mit den Bauordnungsbehörden in einem guten Verhältnis stehen, damit sie so für die Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen.

    Und beim Thema Qualzuchten sieht man das ja auch grad, wie unterschiedlich die Vet-Ämter das handhaben. Die einen drehen durch, wenn ein Hund in seinen Genen eine "falsche" Farbe trägt, den andren ist's Latte, so lang der Hund gradaus laufen kann (überspitzt gesagt).

    Im Grunde jammern doch immer alle die Vetämter machen nix. Hier scheinen sie ja doch Recht zügig einem Verdachtsfall nachgegangen zu sein.

    Das ist das Problem der (deutschen) Behörden: wenn die Sachlage einfach und glasklar ist, wird mit aller Härte gehandelt. Ist die Sachlage schwieriger, macht Arbeit usw. dann wird das Verfahren nur allzuoft eingestellt, weil die Kapazitäten fehlen - traurig, aber wahr.

    trotzdem eben illegal.

    Wobei unser Rechtssystem kein starres Konstrukt ist. Es gibt einen gewissen Verhandlungsspielraum - der auch nicht selten aufgrund persönlichen Bekanntschaften über die Maßen gedehnt wird (es ist unglaublich, wie oft Leute eine Baugenehmigung für eigentlich nicht bebaubares Gebiet erhalten, nur weil sie mit dem Bürgermeister oder dem Chef der Bauordnungsbehörde befreundet/bekannt sind). Und wer schonmal in ein paar Strafverhandlungen gesessen hat, weiß, wie arg dort teilweise geschachert wird - und am Ende wird durchaus mal der ein oder andre Vorwurf komplett fallen gelassen (und ich meine hier nicht so kleine Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren, sondern echte Straftaten).

    In diesem Fall finde ich z.B. Strafzahlungen durchaus angebracht, aber eine Quarantäne des Welpen übertrieben - weil ja nunmal keine tatsächliche Tollwutgefahr von diesem Hund ausgeht.


    Wenn die bereits vorhandenen Hunde gültig tollwutgeimpft gewesen wären:
    Hätte dann der Welpe zusammen mit diesen die Quarantänezeit verbringen dürfen? Oder müsste er dann ganz isoliert, ohne Hundekontakt die Quarantäne verbringen?

    Für die Quarantäne gilt komplette Isolation von allen andren Tieren - sonst würde die Quarantäne nicht viel bringen.


    Ich hab mit Jins Züchterin, die bereits Welpen ins Ausland vermittelt hat, über diesen Fall gesprochen bzw. wie sie das regelt/ob sie Vorkehrungen trifft: sie gibt wegen dieses Gesetzes Welpen, die über die Grenze gehen, frühestens mit 15 Wochen ab. Auch wenn ihr Vet-Amt in solchen Fällen wohl sehr wohlwollend ist, vermeidet sie jedes Risiko.