Was man da zivilrechtlich vom Züchter wieder einklagen könnte, müsste ein Anwalt klären
Käme drauf an, ob der "Mangel" beim Kauf bekannt war oder nicht.
Wenn also - wie im Eingangsbeispiel - der neue Käufer nicht wusste, dass der Hund im Ausland war, kann er sich das Geld vom Züchter relativ einfach zurück holen. Das dürfte recht eindeutig unter arglistiges Verschweigen fallen. Man könnte höchstens noch damit argumentieren, dass der Käufer das hätte im Impfpass (Vorausgesetzt der Züchter hat nicht auch noch Urkundenfälschung begangen und den Impfausweis ausgetauscht) sehen können - aber wer schaut sich schon den Impfpass seines Welpen genau an, bevor er den Vertrag unterschreibt?
Wenn der Käufer - wie im realen Fall - wusste, dass der Hund im Ausland war, dann wird es schwieriger sich die Kosten vom Züchter zurück zu holen. Dann ist die Frage, inwieweit der Käufer hätte sich selber informieren müssen oder der Züchter hätte aufklären müssen. Könnte gut sein, dass in einem solchen Fall die Entscheidung daran hängt, welche Partei den besseren Anwalt hat und was der Richter denkt. Somit verschiedene Gerichte unterschiedliche Entscheidungen treffen würden.