Beiträge von l'eau

    Wir wissen grad wirklich nicht ob wir damit für ihn was gutes tun wenn wir morgen hingehen. (...) Er kann so Leben.

    Ernsthaft? ein guter TA/eine gute Tierklinik kann das Leben (Qualität und evtl. Quantität) eures Hundes verbessern!

    Hunde halten viel aus und viele zeigen sehr spät, dass sie Unwohlsein oder gar Schmerzen haben - d.h. das was man sieht, ist häufig nur ein Bruchteil von dem, was den Hund wirklich plagt!

    lg

    natürlich! So sollte doch jeder vernünftige Mensch denken!

    Wollt nur sicherstellen, dass nicht ein "Schlauerle" (niemand spezielles gemeint, aber man weiß ja nicht, wer das hier alles mal liest) auf die Idee kommt 5 Monate lang einen Hund bei sich zu verstecken und dann zu seinem Vermieter zu sagen "Ätsche-Bätsch jetzt kannst mir nichts mehr" ...

    Duldet der Vermieter Hundehaltung (ggfs. trotz vertraglich geregeltem Verbot) über einen längeren Zeitraum, kann er die Abschaffung des Tieres im Nachhinein nicht mehr fordern. Im betreffenden Fall waren das fünf Monate.

    Wobei die Duldungszeit mWn nicht mit dem Anschaffungszeitpunkt des Hundes beginnt, sondern mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Vermieters, dass ein Hund angeschafft worden ist.

    Rein rechtlich ist es in Deutschland so, dass Tierhaltung "eigentlich" nicht verboten werden kann, vorausgesetzt alle anderen Mieter im Haus stimmen schriftlich zu, dass sie mit einem Hund kein Problem haben.

    das stimmt so nicht ganz:
    der Vermieter darf Hundehaltung (Kleintiere, inkl. Katzen dürfen im "normalen" Rahmen immer) nicht grundsätzlich verbieten, sondern muss das in jedem Einzelfall neu entscheiden.
    Aber groß was machen gegen diese Einzelfallentscheidung kann man als Mieter leider selten bzw. kommt's dann auf die besseren Argumente der Parteien und/oder derer Anwälte an. Und auf die individuelle Einstellung des Richters. Der soll zwar objektiv entscheiden, aber kein Mensch ist objektiv, es spielen immer die eigenen Erfahrungen/Vorlieben/etc. mit rein.

    :ka: hm, sooo groß ist die Gefahr für 'ne Gebärmutterentzündung auch nicht, nach den Läufigkeiten muss man halt etwas ein Auge drauf haben...
    Rüden haben dafür ganzjährig ihre Problemchen (z.B. "Wutzisabber")


    Zur Vorbeugung vor sämtlichen Krankheiten natürlich... ;)

    Ach so! Mensch, wie konnt ich bei meiner Unwissenheit nur einen Hund zu mir holen - mach ich gleich mal einen Termin beim TA aus :gott:

    :lol:

    Naja, ob man nun mit oder ohne Hund eine Wohnung sucht, in der Hunde erlaubt sind, dürfte sich von der Schwierigkeit gleich bleiben; bzw. könnte ein zum Besichtigungstermin mitgebrachter braver Hund den zukünftigen Vermieter schon mal gewogen stimmen.


    Ich weiß nur, dass wir Ende 2017 raus müssen. Es soll renoviert werden. Und es wurde wohl verkauft. Viel mehr hat man uns nicht gesagt. :???:

    So oder so würde ich mich mal genau erkundigen, wer ab wann der Eigentümer eurer Wohnung ist - schließlich ist dieser Ansprechpartner, bei evtl. Problemen oder diejenige Person, der ihr Schäden melden müsst.


    lg