Zitat
...Ich finde es nur einfach unmöglich, wenn von vornherein die Hundehaltung untersagt wird, ohne den Mieter zu kennen und sich dann irgendwelche Gründe ausgedacht werden....
Ich bin da genau deiner Meinung 
Gerade weil die TS die Vertreterin ja schon 20 Jahre kennt, könnte der Vermieter doch problemlos mal sagen "Hey die Frau XY, was ist das denn für eine? Geh doch mal in die Wohnung und schau dich mal um." Die Vertreterin sieht doch auf den ersten Blick, ob jemand vernünftig mit der Wohnung umgeht oder nicht. Liegt wochenlang Müll in den Ecken oder ist es aufgeräumt und sauber. Haben die Kaninchen schon alles vollgepinkelt und die Tapete von den Wänden genagt oder ist das Gehege in Ordnung, sauber, nichts läuft durch etc. Das könnte sich die Vertreterin doch alles vor Ort angucken und dann entscheiden, ob man ein verantwortungsvoller Mensch ist oder eben nicht. Wer eine Wohnung verwüsten will, der kriegt das hin, egal ob mit oder ohne Hund.
Mein Freund und ich wohnen mit kleinem Kind und Hund zur Miete und ich gehe soweit zu sagen, dass wir wirklich Traummieter sind. Trotz Hund haben wir bislang jede Wohnung in einem 1a Zustand hinterlassen. Klar, Kratzer auf billigem Laminat lassen sich nie vermeiden, aber den zerkratzen auch Besucher mit Stöckelschuhen.
Liebe TS, ich an deiner Stelle würde wohl folgendes machen: Ich würde die Vertreterin, die du ja gut kennst, einladen. Dann kann sie berichten wie es bei dir aussieht und vielleicht ein gutes Wort für dich einlegen. Sollte das nicht reichen, würde ich ein halbes Jahr warten und dann sagen, die Kaninchen seien verstorben und du hättest jetzt gerne einen Hund. Sollte der Vermieter irgendwann mal vor deiner Tür stehen, dann hast du halt neue Kaninchen, darüber musst du ihn ja nicht informieren.