Beiträge von Liesellotte

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    Ich war diese Woche mit meiner Freundin einkaufen, sie wollte unbedingt diese think schuhe haben, aber letztens sind wir im Hundeschop angekommen und sie hat sich einen westie terrier angeschafft, der kleine ist sehr süß und ich leicht zu pflegen, ich empfehle ihn für diejenigen die einen kleinen spielerischen vierbeiner haben wollen

    Vom Schuh zum Hund... oh man
    also, ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich dazu sagen soll... Das war wohl sehr überlegt!

    wie kommst du eigentlich auf deine empfehlung? also mal so interessehalber. was macht den Westi denn aus?

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    Soweit ich weiß verhält es sich anders bei Bildern, wo man nur ein Teil einer größeren Gruppe ist, sprich sich das Bild nicht auf die einzelne Person fokusiert, dann ist das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild nicht verletzt.

    Wenn z.B. jemand durch die Stadt geht, dort ein Foto gemacht wird von der Straße und den Menschen darauf, dann müssen die Fotografen nicht von jedem einzelnen eine Erlaubnis einholen, sondern dürfen das Foto so veröffentlichen, da es keine einzelne Person betrifft.

    So rechtlich festgehalten, als ein Onkel von mir auf der Hamburger Reeperbahn fotografiert wurde (was er da wollte sei dahingestellt). Er ist vor Gericht gezogen und hat verloren, da das Bild mehrere Personen zeigte und nicht ihn alleine.

    ja das stimmt, aber ich denke das fällt hier nicht darunter, denn es war ja nicht zufällig und das Bild wurde nicht als Landschaftsaufnahme gemacht, sondern als personenbild.

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    Natürlich geht das, hab ich gerade gemacht mit Fotos meines Sohnes im

    das gilt allerdings, meines Wissens nach, nur für den Verwendungszweck und für die person, der du die einwilligung gebenhast. Das bedeutet nichts, das jeder Hans wurst nun dein Bild öffentlich verwenden darf.

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    Na ja, aber ein Klassenfoto ist ein Klassenfoto. Das heißt eigentlich hast Du die Erlaubnis schon mal gegeben fotografiert zu werden.

    Heißt, es ist nicht ohne Deine Erlaubnis passiert.

    Als nächstes kommt der Punkt mit der Veröffentlichung. Facebook ist zwar öffentlich, aber ob das Bild öffentlich ist in einer privatisierten Galerie? Ich weiß nicht.

    Das entspräche für mich eher einem Fotoalbum, welches ich Freunden zeige. Und beim Bild aus der Schule, ja mei, da biste halt mit drauf.

    Ist das wirklich so schlimm????

    das mit der Einwilligung ist irrelevant, es geht hierbei um die Veröffentlichung.
    Zur Veröffentlichung hat sie keine Einwilligung gegeben.

    Inwiefern nun ein privatisiertes Album in einem öffentlichen Netzwerk eine Lücke darstellt, kann ich auch nicht beurteilen. Nen Anwalt bin ich ja nicht. Aber mein Gefühl sagt mir, das es hier keine Ausnahme ist, denn privatiesiert ist immernoch halböffentlich, für Nutzer die freigegeben werden.

    ich meine, das du ihr sagen kannst das sie sich damit strafbar macht und du das ggf zur Anzeige bringen kannst.

    Klassenfotos sind im übrigen nicht anders zu behenadeln als Portraits.

    Die einzige Ausnahmen die das Kunsturheberschutzgesetz zulässt sind

    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    3. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient

    ein Klassenfoto zählt nicht darunter

    hi,

    ohne deine Einwilligung darf sie kein Foto von dir öffentlich zur schau stellen, denn das Recht am eigenen Bild/Bildnisrecht unterliegt dir.
    Das allgemien Persönichkeitsrecht (unterpunkt ist das Bildnisrecht) wird im Grundgesetz unter art 2 Abs 1 in verbindung mit Art 1 Abs 1 geschützt.

    veruch es FB zu melden, ansonsten bleibt dir nur noch mit dem Anwalt zu drohen.

    viele Grüße