Wir waren mal ziemlich in der Lage des Vorderen: Kurz hinter dem Ortsschild, von einer Landstraße gerade auf Stadtgebiet, sprang uns plötzlich ein Beardie aus einem Busch vors Auto. Mein Vater hatte schon abgebremst, als er den Hund dem Gebüsch über dem Bürgersteig schießen sah, mußte bei dem Sprung trotzdem hart bremsen, gottseidank nicht mehr aus hohem Tempo. Hintermann aufgefahren, kein Personenschaden, Autos gut verbeult.
Gezahlt hat unseren Schaden die Versicherung des Auffahrenden, weil der den Sicherheitsabstand innerorts stark unterschritten hatte, aber soweit ich mich erinnere (lange her), mußte für dessen Schaden auch die Hundehalter-Haftpflicht mit einspringen. Insofern wurde ich sowas als Hundehalter auf jeden Fall melden. Schließlich ist der Hund der Verursacher der ganzen blöden Sache, und wenn jemand nett genug wäre, mein Tier nicht zu überfahren, würde ich keinesfalls wollen, daß er auf einem Schaden sitzenbleibt.
In unserem Fall war die Hundehalterin eh sozusagen aktenkundig: Der Beardie, der auf der anderen Straßenseite wieder zitternd, aber unverletzt in den Büschen hockte, war Stunden vorher entlaufen und wurde schon polizeilich gesucht - insofern gab's auf diesem Umweg gleich noch ein Happy End.