Zitat
Da es hier um nicht unerhebliche Beträge geht kann ich verstehen, wenn ein Züchter sich mit einem Vorvertrag absichert. Und da der Vertrag aufgelöst wird wenn MEIN Welpe nicht dabei ist (also kein gesunder, vorzugsweise ausgeglichener Rüde) hab ich da auch keine Bedenken bei. Dachte aber auch das wäre generell üblich.
Also die Züchter die ich kenne machen keine solchen Verträge, vielleicht melden sich hier aber noch mehr Leute die diese Vorgehensweise auch kennen.
Nachzuweisen dass der Rüde dann auch zB das Wesen hat wie vereinbart ist eine Eigenschaft die man nicht "messen" kann. Ob dem Welpen ein Schneidezahn fehlt kann ich sehen und überprüfen, aber beim Charakter ist das nicht möglich.
Bei der Züchterin unseres ersten Hundes galt noch die mündliche Zusage, der Kaufpreis wurde bei Abholung bar gezahlt, ebenso der Kaufvertrag geschlossen. Sie sagte einmal zu mir: "Und wenn sie einen Tag vor Abholung merken dass sie den Hund doch nciht wollen, oder meinen es mit einem Welpen doch nicht zu schaffen - rufen sie an. Wir sind ihnen nicht böse, und wir werden jemand anders für ihn finden!"
Und was ist wenn die Hündin leer bleibt, bleibt der Vertrag dann für den nächsten Wurf bestehen? Bzw kannst du dann aus dem Vertrag raus oder kann die Züchterin ihn auf die andere Hündin übertragen?