Wie gut kennst du denn die Züchterin?
Das ist hald immer so eine Sache... ich persönlich würde meine Hündin - außer in einem akuten Notfall - nicht jemand überlassen wo ich nicht ständig ein Auge drauf habe. Du hast den Hund dann als Welpe bekommen, ihn großgezogen, viel mit ihr erlebt, sie ist ein Familienmitglied; überleg dir das gut!
- Was ist wenn bei der Geburt etwas schief läuft, die Hündin evtl sogar verstirbt?
- Wie läuft die Zuchtmiete in dem Zuchtverband? Muss die Hündin womöglich schon ab dem Deckzeitpunkt beim Züchter leben? (dann ist sie dort nämlich mehr als 4 Monate!)
- Du hast vermutlich kein Mitspracherecht welcher Deckrüde eingesetzt wird.
- Was ist wenn die Hündin aufgrund einer Gebärmutterentzündung kastriert wird?
- Die Hündin bekommt aufgrund eines (zB) Zahnfehlers keine ZZL - der Züchter sagt sie sei nicht fachgerecht aufgezogen worden, wird dann eine Entschädigung fällig?
Viele Dinge die sein können, für mich wäre es aber einfach undenkbar meine Hündin abzugeben - wer weiß wie sie das wegsteckt...
Mein Ding wäre es nicht - ich will meinen Hund kaufen und bezahlen und dann hat niemand mehr einen Anspruch auf ihn!
Auf jeden Fall solltest du nicht den vollen Kaufpreis zahlen müssen (oft wird dann gar kein Kaufpreis fällig). Im Prinzip ist es ja auch möglich dass sie den Hund später in Zuchtmiete nimmt ohne dass jetzt etwas im Vertrag steht. Dann hat sie hald keinen Rechtsanspruch drauf.