Ich weiß nicht, wie solche Artgenossen-Kontakt-Wiesen im Ruhrpott aussehen. Da aber zu Beginn der Diskussion auch Strände genannt wurden, stelle ich mir folgendes vor: Da gibt es rechts den Strand, wo Hunde verboten sind und links den "Hundestrand." Wenn ich nun keinen Fremdhundekontakt haben möchte, kann ich also wieder nach Hause fahren und werde mit meinem Hund niemals einen Tag am Strand genießen dürfen, weil manche Leute - auch hier im Forum - meinen, dass auf Freilaufflächen das Recht des Stärkeren gelte.
Ich gehe häufiger zu einem Freilaufgebiet hier im Ruhrgebiet. Das liegt direkt an einem Park.
Die Hundebesitzer die ihren Hund nicht ableinen wollen, gehen im Park spazieren.
Die die ihren Hund ableinen möchten, gehen ins Freilaufgebiet.
Ich fände es eher komisch wenn jmd. extra mit seinem angeleinten Hund ins Freilaufgebiet kommt und mit angeleintem Hund über die Wiese spaziert (während 30 andere Hund unangeleint rumtoben) wenn er doch genauso gut durch den Park spazieren könnte. ![]()
Natürlich ist es nicht verboten mit einem angeleinten Hund dahin zu kommen.
Aber gerade in diesen Gebieten muss man damit rechnen das man viele Hunde trifft die noch nicht 100% zuverlässig abgerufen werden können und deshalb im eingezäunten Bereich frei gelassen werden. Wenn nicht dort, wo sonst sollen diese Hunde frei laufen dürfen?
P.s. Bitte nicht falsch verstehen. Ich spreche nicht von Anarchie und das dort jeder Hund machen kann was er will. Aber ich sehe es in diesen Gebieten nicht so eng wenn der fremde Hund sich nicht 100%ig abrufen lässt.