Wie berechnet sich denn so ein "Schadensersatz"? Also, ich bin froh, wir haben hier keine amerikanischen Verhältnissen, aber bei -schuldig gesprochen wegen fahrlässiger Körperverletzung- scheint mir das irgendwie etwas wenig.
Nicht dass ich etwas kleinreden möchte, aber die Spannbreite bei Fahrlässigkeit ist imo einfach extrem groß. Es wird vermutlich (ich bin keine Juristin) schon ein großer Unterschied gemacht, "wie fahrlässig" der Beschuldigte sich verhalten hat und ob er Einsichtig ist. Darauf wie groß die Verletzungen bei der geschädigten sind, hatte er ja unterm Strich keinen Einfluss weil er keine Kontrolle mehr über die Situation hatte.
Ich kann mir vorstellen dass die Schwere der Verletzung dann gar nicht so ein großes Gewicht hat beim Strafmaß sondern ich vermute vor Gericht kommen da andere Dinge zum tragen...
Musste der Hundeführer z.B. damit rechnen dass sich der Hund in dieser Situation losreißt? Hat er den Hund an der Leine geführt und die Leine ist gerissen? usw.
Dafür müsste man mehr Details kennen (auch z.B.: gab es bereits Vorfälle mit diesem Hund oder/und diesem Hundeführer.)...