Sehe ich auch so, das Problem ist der Mieter und nicht das Tier. Wäre ich Vermieter, würde ich vermutlich auch die Vorlage einer Haftpflichtversicherung verlangen, die Mietschäden mit einschließt. Aber darüber hinaus ist es Sache der Mieter, ob sie ein Tier halten und wie sie leben. So richtig verstehe ich nicht, wieso es überhaupt erlaubt ist, Tierhaltung grundsätzlich abzulehnen..
Mich würde allerdings auch mal interessieren, ob der Vermieter - vor dem Hintergrund dieses Urteils - die Anschaffung eines Zweithundes ablehnen dürfte. Ich hätte früher oder später sehr gerne einen 2. Hund, bin mir aber recht sicher, dass das nicht auf Begeisterung stoßen würde. Im Mietvertrag ist nur meine Hündin aufgenommen. Die Frage wäre nun, ob der Vermieter einen "schlüssigen Grund" für die Ablehnung eines weiteren Hundes anbringen müsste oder ob er das einfach grundlos verweigern könnte.