Beiträge von lemming

    Ich finde keine weiteren Berichte von dem Vorfall, wenn ich nach Großhadern, Berner und Angriff suche.
    Nicht mal bei den einschlägig bekannten Revolverblättern.

    Aber das Gewicht kommt für Sennenhunde nicht hin - oder der wäre so übergewichtig, dass man ihn raus rollen kann.

    Vermutlich war das Übertreibung, um es noch dramatischer zu machen.
    Bei einem Hund, der uneinschätzbar gefährlich wäre, würde es die Polizei doch nicht mit Würstchen und Döner probieren o.O zumindest nicht, wenn Gefahr für alle besteht.

    es scheinen doch alle aus der Gefahrenzone gekommen zu sein - da wird die Polizei schon versuchen, den Hund erstmal schlafen zu legen. Ist nämlich ungefährlicher, als wenn jemand einen Schuss abgeben muss, der sein Ziel verfehlen und abprallen kann.

    Danke, genauso kenne ich es auch. Angeblich hätte man Prüfungen gesehen, in denen es anders war. Alle, die ich gesehen habe holten, in meiner Erinnerung, nach dem Abruf ab.

    Weil es bei uns auf dem Platz letztens eine Diskussion darüber gab (ich bin mir eigentlich sehr sicher, welche Version richtig ist):
    Der Hund, der in der Ablage ist - wann wird der HF zu ihm zurück gebeten? Vor der laufende abgerufen wird, oder danach?

    In der PO steht nur "liegt ab, während der andere arbeitet" aber keine genauere Beschreibung des Ablaufs beim abholen.

    Mein Kofferraum ist eigentlich etwas zu klein für uns.
    Daher ist auch keine Box drin, sondern zwei Gitter, zum Fahrerraum und zum Heck hin.
    Ich habe mir auch ein Zwischengitter machen lassen, das ist jetzt aber seit geraumer Zeit draußen - die Hunde kommen so gut klar und die Schäferhündin hat die Chance, ihre Beine auch mal lang zu machen. Mit Trennwand müsste sie immer irgendwie gerollt liegen. Sind wir nen ganzen Tag auf einer Veranstaltung, bekommt die Kleinere vorne eine Faltbox aufgebaut. Training machen sie gut zu zweit in einer Box.

    Also bei uns würde das selbstgemachte tau durchaus halten. Halt für Spiel mit Halter, nicht zum selbst überlassen.
    Genauso die üblichen k9 Beisswürste, ob Nylon, Baumwolle oder Leder. Feuerwehrschlauch hab ich noch nicht probiert, weil die anderen auch halten.

    Ich denke, die privaten Wach- und Sicherheitsdienste haben großes Interesse daran, dass der Unterschied von ihren Hunden zu Polizei und Militärhunden nicht allzu klar herausgestellt wird. Denn dann wirkt der Hund ordentlich abschreckend, wenn er ein entsprechendes Aussehen hat und hübsch bellt.
    Ihn mit dem Ziel des Beißens losschicken ist verboten.

    Was passiert, wenn Hund und Halter tatsächlich angegriffen werden, steht auf einem anderen Blatt Papier - kann schon sein, dass der Hund dann zubeißt. Aber das ist so ziemlich das Gleiche, wie wenn ich auf der Straße angegriffen werde und meine Hunde ins Verteidigen gehen würden - rechtliche Grauzone, die nach Verhältnismäßigkeit eingeschätzt wird und für meinen Hund im Zweifel in Leinen- und Maulkorbzwang endet.

    Ich hab mal ne Frage zu den Voraussetzungen -
    Mit Obe1 darf ich, laut PO, in der BGH 3 starten.
    Darf ich dementsprechend auch in der BGH 2 starten (als Voraussetzung gibt es da laut PO nur die BGH 1), oder müsste ich dann direkt in der 3 mit den BGHs beginnen?

    Ich trainiere die Dinge, für die ich Geräte aufbauen muss, auch nur auf den Hundeplätzen. Gut, wenn ich in einer sehr fleißigen phase bin auch 3-4 Mal pro Woche, aber dann ja nicht immer jede Übung (und ich trainiere dann immer mit zwei Hunden, zeitlich ja auch ein Unterschied).
    Die anderen Übungen nicht täglich, aber fast täglich mit 5-10 Minuten auf dem Spaziergang.
    Gerade, wenn es mit der ersten Prüfung nicht eilig ist, sehe ich kein Problem darin, 1-2 Mal pro Woche auf dem Platz und ansonsten nur in 5-10 Minuten Einheiten zu trainieren.

    Das ist doch echt nicht zu fassen - ich hoffe der Landwirt hat Glück mit der Berufung! Übernimmt sowas dann die Betriebshaftpflicht? Ich meine, klar, tragische Sache. In einem vorigen Beitrag wurde doch gesagt, dass vermutlich eine vorhergehende Wanderin mit ihrem Hund die Herde schon in Alarmbereitschaft versetzt hatte. Die Dame, die es dann abbekommen hat, hatte wohl keine Schuld. Aber der Bauer doch auch nicht. Vielleicht müssen Wanderer einfach dazu verpflichtet werden, sich selbst mit Schutzzaun zu umgeben - wer das nicht mit hat, hat selbst schuld. Gut, dann werden die kleineren Wege halt nicht mehr begehbar sein, wenn jeder Wanderer einen 2m Radius um sich mit elektrolitze oder Stacheldraht abspannen muss, aber das ist sicher gut für die Wildtiere. Und vielleicht gibt es bald technische Lösungen, die auf Knopfdruck den Wandererschutzzaun wie einen Airbag auslösen. Man muss halt auch Mal kreativ werden, den Tierhaltern wird das ja auch abverlangt.