Hätten wir da schon etwas bezahlt wäre er in unseren Besitz übergegangen egal ob der Vertrag Pflegestellenvertrag heißt oder wie auch immer.
Achtung Haarspalter:
Er wäre in euer Eigentum übergegangen. In eurem Besitz war er auch schon, als ihr Pflegestelle wart.
Ich würde auch noch einmal das Amt mit ins Boot holen überdenken. Eventuell ist auf Grund der Gefährdung für ein junges Kind die Möglichkeit vorhanden, dass die den Hund einziehen und dann auch für die Unterbringung sorgen, damit der Hund keine Gefahr für das Kind und die Öffentlichkeit ist. Die Kosten trägt natürlich die aktuelle Besitzerin. Aber hey, wenn die Klauseln im Vertrag so unklar sind, wer weiß, vielleicht stellen sie es auch dem Verein in Rechnung?
Für die Lösung muss ich aber nicht auch noch die ohnehin schon überlasteten Ämter belästigen.
Hund in eine Pension geben, die noch mit Zwinger arbeitet und dann prüfen, ob es einen Weg gibt sich das Geld von der Orga zurückzuholen (was ich für eher unwahrscheinlich halte).
Da braucht es nicht den Umweg übers Amt.